Rating
Rating, § 18 KWG, Basel II
Kreditinstitute sind gemäß § 18 KWG (Kreditwesengesetz)angehalten, sich vor der Kreditvergabe die wirtschaftliche Lage objektiv darlegen zu lassen und die Entwicklung der Finanzen kontinuierlich zu beobachten.
Entgegen weit verbreiteter Klagen aus dem Mittelstand erwartet die KfW-Bankengruppe gemäß Pressemitteilung vom 12.7.2005 von den neuen Basel II Vorschriften bessere Kredit-Bedingungen für Firmen.
"Die neuen Vorschriften machen die Vergabe von Krediten durchschaubarer. In der Bonität besser beurteilte Unternehmen zahlen weniger Zinsen als bisher. Schlechter beurteilte Firmen, die vor Basel II keinen Kredit bekommen hätten, könnten nun ebenfalls an Geld kommen - wenn auch zu höheren Zinsen."
Von den Unternehmen verlangt Basel II allerdings ein wesentlich höheres Maß an Offenheit und Eigeninitiative. Als ausgebildeter Rating-Manager unterstützen wir Sie mit folgenden Angeboten:
Privatbereich
- Mittels einer speziellen Analysesoftware der DATEV erstellen wir für Sie eine Private Vermögensanalyse und geben damit Ihrer Bank die erforderlichen Bonitätsauskünfte zu Ihrer Person.
Unternehmensbereich
- Zeitnahe Erstellung einer nach QM-Standards abgestimmten Finanzbuchhaltung mit unterschiedlichen Auswertungspaketen
- Betriebswirtschaftliche Kennzahlen-Analyse mit Controlling-Report, Planzahlen, Soll-/Ist-Vergleich und ggfs. Branchenkennzahlen
- Zeitnahe Erstellung der Jahresabschlüsse (auf Wunsch mit Plausibilitätsbeurteilung)
- Zwischenbilanzen auf Anforderung
- Speziell nach den Kriterien des § 18 KWG / Basel II aufbereitete und zusammengestellte Bankunterlagen
- Persönliche Teilnahme des Steuerberaters am Bankgespräch
- Vorbereitung auf das bankinterne Ratingverfahren (Simulation des Bankenratings mittels spezieller Analysesoftware der DATEV)
Weitergehende Informationen erhalten Sie hier:
Rating als Chance für Ihr Unternehmen
Sprechen Sie uns an - bevor es Ihre Bank tut!
Ihr Ansprechpartner:
Dipl.-Kfm. Alexander Ficht, Steuerberater, Rating Manager (FH)
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