Haftungsvereinbarung

Zum Schutz der Mandanten sind Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften gegen verursachte Vermögensschäden des Mandanten haftpflichtversichert.

Dies ist eine für jeden Steuerberater und jede Steuerberatungsgesellschaft im Gesetz verankerte Pflicht.

Im Falle eines fahrlässig verursachten Vermögensschadens reguliert so die Versicherung gegenüber dem Mandanten dessen Ansprüche.

Obwohl wir überzeugt sind, dass unsere fachliche Tätigkeit höchstem Qualitätsniveau entspricht, haben wir über das gesetzliche Mindestmaß hinaus eine Versicherung abgeschlossen, die für jeden einzelnen Schadensfall eine Deckung von EUR 1.000.000,00 zur Verfügung stellt. Diesen Haftungsumfang stellen wir all unseren Mandanten als Standardleistung zur Verfügung.  

Es sind jedoch Sachverhalte denkbar, bei denen ein höheres Risiko bestehen kann, als durch eine Deckung von EUR 1.000.000,00 abgesichert ist.
Falls Sie für die Tätigkeiten, mit denen Sie uns beauftragen möchten, ein solches höheres Risiko sehen, sprechen Sie uns bitte in jedem Fall daraufhin an. Wir sind gerne bereit zu prüfen, welche Wege hier gefunden werden können, um auch solch erhöhten Risikoanforderungen gerecht zu werden, etwa durch den Abschluss einer besonderen Versicherung mit höherer, individueller Deckungssumme

 

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