Konzernjahresabschlüsse

Bei der Erstellung von Konzernabschlüssen können wir auf langjährige Erfahrungen mit mittelständischen Konzernen zurückblicken. Dies gilt sowohl für Konzerne aus dem Dienstleistungsbereich als auch aus dem produzierenden Gewerbe.

  • Wir erstellen für Sie Konzernabschlüsse nach den Regelungen des deutschen Handelsrechts. So brauchen Sie als Mandant in Ihrem eigenen Unternehmen selbst keinerlei Fachwissen hierzu vorhalten.
  • Falls erforderlich, bereiten wir für Sie die Prüfung des Konzernabschlusses nach § 316 Abs. 2 HGB durch einen Wirtschaftsprüfer vor und begleiten die Prüfung. Während der Prüfung stehen wir dem Wirtschaftsprüfer als Auskunftsperson und Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Außerdem bieten wir Steuerberater-Kollegen, die selbst keine Konzernabschlüsse erstellen, gerne unsere fachliche Unterstützung an. Umfassender, vertraglich abgesicherter Mandantenschutz ist dabei für uns selbstverständlich.


Ein Konzern ist ein Zusammenschluss rechtlich selbständiger Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung. Je stärker ein Unternehmen in die Strukturen eines Konzerns eingebunden ist, desto mehr verliert der Jahresabschluss (Einzelabschluss) dieses Unternehmens an Aussagefähigkeit. Dies ist insbesondere eine Folge der Leistungsbeziehungen, die zwischen den Konzernunternehmen stattfinden. Denn anders als bei "fremden" Unternehmen stehen sich hier keine gegensätzlichen Interessen gegenüber, die zu einer objektiven Abbildung im Einzelabschluss führen können.

Um dennoch eine aussagekräftige Rechnungslegung für das Gesamtgebilde "Konzern" gewinnen zu können, verpflichtet der Gesetzgeber die Konzerne ab einer bestimmten Größenordnung zur Erstellung eines Konzern-abschlusses. Aber auch ohne gesetzliche Aufstellungspflicht dient ein freiwillig erstellter Konzernabschluss als wichtiges Informationsinstrument für interne (z.B. Gesellschafter und Geschäftsführung) und externe (z.B. kreditgewährende Banken) Adressaten.

Eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung und Prüfung des Konzernabschlusses kann sich für Unternehmensgruppen ergeben, die an zwei aufeinander folgenden Stichtagen mindestens zwei der folgenden Merkmale erfüllen:

  • Umsatzerlöse mehr als EUR 32,12 Mio.
  • Bilanzsumme mehr als EUR 16,06 Mio.
  • Arbeitnehmer-Zahl mehr als 250 Arbeitnehmer
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