Wie gründe ich eine GmbH

1. Gesellschaftsvertrag durch Rechtsanwalt/Notar erstellen lassen

2. Notar: Protokollierung des Gesellschaftsvertrags

3. Hausbank - Kontoeröffnung und Einzahlung des Stammkapitals
    Vorlage beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages 
    und Original Ausweisdokumente aller Gesellschafter* (ab 25%), Geschäftsführer und Verfügungsberechtigten

   (* bei juristischen Personen: Gesellschafterliste/n – ggf. auch bei Mutterunternehmen)

4. Notar: Nach Vorlage des Nachweis über die Einzahlung des Kapitals wird der Notar die Anmeldung beim Registergericht vornehmen

5. Registergericht: Erstellt die Eintragung in das HR zeitnah nach Zahlung der Vorschussrechnung

6. Gewerbeanmeldung: sollte erst nach der Eintragung ins HR erfolgen (ansonsten wird die GmbH i. Gr.) eingetragen und es muss nach erfolgter Eintragung die GmbH nochmals angemeldet werden (= doppelte Eintragungskosten)

7. Finanzamt: Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung (kann aus dem Internet heruntergeladen werden)

 

Ergänzende Hinweise:   

 

Haben Sie weitere Fragen, zusammen mit unseren Rechtsanwälten im Fachberaterzentrum beraten wir Sie gerne in allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen Ihrer GmbH-Gründung.

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