Wie gründe ich eine GmbH
1. Gesellschaftsvertrag durch Rechtsanwalt/Notar erstellen lassen
2. Notar: Protokollierung des Gesellschaftsvertrags
3. Hausbank - Kontoeröffnung und Einzahlung des Stammkapitals
Vorlage beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages
und Original Ausweisdokumente aller Gesellschafter* (ab 25%), Geschäftsführer und Verfügungsberechtigten
(* bei juristischen Personen: Gesellschafterliste/n – ggf. auch bei Mutterunternehmen)
4. Notar: Nach Vorlage des Nachweis über die Einzahlung des Kapitals wird der Notar die Anmeldung beim Registergericht vornehmen
5. Registergericht: Erstellt die Eintragung in das HR zeitnah nach Zahlung der Vorschussrechnung
6. Gewerbeanmeldung: sollte erst nach der Eintragung ins HR erfolgen (ansonsten wird die GmbH i. Gr.) eingetragen und es muss nach erfolgter Eintragung die GmbH nochmals angemeldet werden (= doppelte Eintragungskosten)
7. Finanzamt: Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung (kann aus dem Internet heruntergeladen werden)
Ergänzende Hinweise:
- Achtung vor betrügerischen Rechnungen unmittelbar nach der Eintragung ins HR
Haben Sie weitere Fragen, zusammen mit unseren Rechtsanwälten im Fachberaterzentrum beraten wir Sie gerne in allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen Ihrer GmbH-Gründung.

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