Informationen zum Beruf des Rentenberaters
Informationen zum Beruf des Rentenberaters:Die gesetzliche Berufsbezeichnung Rentenberater ergibt sich aus den Regelungen des Rechtsberatungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und darf nur von Erlaubnisinhabern geführt werden. Die Erlaubnis wird vom Präsidenten des Landgerichts verliehen. Die Erlaubnis kann mit oder ohne Zulassung als Prozessagent und damit die Berechtigung zur Vertretung vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht erfolgen.
Die Erlaubnis setzt einen Sachkundenachweis voraus, der üblicherweise durch eine Prüfung vor der Landesversicherungsanstalt (LVA) zu erbringen ist. Der Landgerichtspräsident überwacht zugleich die Einhaltung der Berufspflichten der zugelassenen Rentenberater. Rentenberater sind Organe der Rechtspflege und unterliegen wie Rechtsanwälte im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:
- Rechtsberatungsgesetz (RBerG)
- Ausführungsverordnung Rechtsberatungsgesetz (1.-5. AVO)
- Bundesgebührenverordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)

Topthemen aus unserer Kanzlei
20.05.2022
Fristsache: Transparenzregister 30.6.2022
21.04.2022
Seminar Steuer-Update
14.04.2022
Wir begrüßen in unserem Team...
News aus Steuern, Wirtschaft und Recht
20.05.2022
Bundesrat stimmt Steuerentlastungen zu
13.05.2022
Droht Sportvereinen Umsatzsteuerpflicht?
11.05.2022
Ertragsbesteuerung virtueller Währungen