Pflichten der Steuerberater und Gebührenregelung
Berufliche Pflichten der Steuerberater
Steuerberater werden nach bestandener staatlicher Prüfung von den Steuerberaterkammern bestellt und haben das Steuerberatungsgesetz sowie die Berufsordnung der Steuerberater zu beachten.
Sie unterliegen der Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammern und verzichten auf berufswidrige Werbung.
Sie sind zur Unabhängigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet und im Strafverfahren zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Zum Schutz der Mandanten sind Steuerberater gegen Vermögensschäden haftpflichtversichert.
Voraussetzung für das Tätigwerden ist eine entsprechende Beauftragung.
Der Auftrag definiert die zu erbringende Leistungen - dieser wird grundsätzlich schriftlich in Form eines Vertrages festgehalten.
Hinsichtlich der Gebührenabrechnung für die Tätigkeiten hat sich der Steuerberater nach der gesetzlich geregelten Steuerberatergebührenverordnung zu richten.
Topthemen aus unserer Kanzlei
13.08.2024
Ein Jubiläum folgt dem anderen...
15.06.2024
e-Rechnung ab 1.1.2025
21.03.2024
Top Steuerberater - Handelblatt 2024
News aus Steuern, Wirtschaft und Recht
04.09.2024
Förderung beim Kauf von Bestandsimmobilien
28.08.2024
Tatsächlich benutzte längere Fahrtstrecke
23.08.2024
Vergabe steuerlicher Wirtschafts-ID