Pflichten der Steuerberater und Gebührenregelung
Berufliche Pflichten der Steuerberater
Steuerberater werden nach bestandener staatlicher Prüfung von den Steuerberaterkammern bestellt und haben das Steuerberatungsgesetz sowie die Berufsordnung der Steuerberater zu beachten.
Sie unterliegen der Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammern und verzichten auf berufswidrige Werbung.
Sie sind zur Unabhängigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet und im Strafverfahren zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Zum Schutz der Mandanten sind Steuerberater gegen Vermögensschäden haftpflichtversichert.
Voraussetzung für das Tätigwerden ist eine entsprechende Beauftragung.
Der Auftrag definiert die zu erbringende Leistungen - dieser wird grundsätzlich schriftlich in Form eines Vertrages festgehalten.
Hinsichtlich der Gebührenabrechnung für die Tätigkeiten hat sich der Steuerberater nach der gesetzlich geregelten Steuerberatergebührenverordnung zu richten.

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