FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wonach richtet sich die Gebührenrechnung?

Die Gebühr richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatergebühren-verordnung. Diese orientiert sich an den Werten, die sich aus den einzelnen Sachverhalten ergeben, nach dem Schwierigkeitsgrad und dem Zeitaufwand. Es ist verständlich, dass Sie nun sagen, mit dieser Info kann ich nichts anfangen. Spechen Sie uns an, gerne können wir im Vorfeld einen Kostenrahmen nennen. Gute Vorbereitung wird belohnt, da sie weniger Aufwand verursacht!

Warum kann man i.d.R. eine Gebühr nicht am Telefon vereinbaren?

Es gibt hin und wieder telefonische Anfragen, was denn die Erstellung einer Steuererklärung kostet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne weitere Details den Zeitaufwand nicht abschätzen können. Bei der Erstellung der Steuererklärung gehen wir auf Ihre indiviiduellen Verhältnisse ein. Vereinbaren Sie einen Termin und wir können uns zu Beginn des Gespräches über die Kosten unterhalten.

Bieten Sie einen kostenlosen Ersttermin an?

Für uns steht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Mittelpunkt unserer Mandatsbeziehung. Daher vereinbaren wir bei Dauermandatsverhältnissen (gewerbliche Mandate) immer einen Ersttermin. Dieser Termin ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Im Mittelpunkt dieses Termins steht das persönliche Kennenlernen und der Umfang der von uns zu übernehmenden Tätigkeiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass konkrete Beratungsfragen an diesem Ersttermin nicht geklärt werden können.

Wie geht es nach dem Ersttermin weiter?

Nach dem Ersttermin erhalten Sie von uns ein auf Ihre Anforderungen zugeschnittenes individuelles Mandatsangebot mit detaillierten Gebührenangaben. Durch Rückgabe des unterschriebenen Beratungsauftrages kommt das Mandatsverhältnis zustande.



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