Jahresabschluss für Gewerbetreibende und Freiberufler
Gewerbetreibende und Freiberufler sind aufgrund handelsrechtlicher und / oder steuerlicher Vorschriften verpflichtet Jahresabschlüsse zu erstellen. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und auf Anforderung der Banken
(Basel II, § 18 KWG) sind diese Jahresabschlüsse durch Erstellungsberichte (ggfs. mit Plausibilitätsprüfungen) zu ergänzen.
Wir erstellen für Sie
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
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- mit/ohne Erstellungsbericht
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