Lohn
Die Erstellung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung ist mehr als bloßes Addieren von Zahlen.
Sie umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben.
Neben steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden.
Steuerberater sind zur Vertretung und Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten nicht oder nur eingeschränkt befugt (vgl. aktuelle Rechtsurteile).
Aufgrund der Zusatzqualifikation gerichtlich zugelassener Rentenberater ("Rechtsbeistand auf dem Gebiet der gesetzlichen Sozialversicherung") sind wir als eine der wenigen Steuerberatungskanzleien zur Vertretung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (DRV) z.B. bei sozialversicherungsrechtlichen Prüfungen durch die DRV oder zur Durchführung von Statusprüfungen befugt. Damit können wir eine umfassende und rechtssichere Erstellung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung garantieren.
Schauen Sie sich hierzu unsere Unterstützungskonzepte an.
Sie sind noch unschlüssig?
Dann nennen wir Ihnen Gründe, warum Sie die Erstellung Ihrer Gehaltsabrechnung an uns delegieren sollten.
Sie erhalten von unsfachliche und organisatorische Informationen
sowie einen individuellen Service.
Neben Ihrem(r) persönliche(n) Sachbearbeiter(in) stehen Ihnen unsere Teamleiterin Michaela Derner, StFw, als Ansprechpartner zur Verfügung

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