Ablaufplan
• Sie reichen uns bis zum 14. des Monats alle
Änderungen für den lfd. Abrechnungsmonat schriftlich
(z.B. per email) ein
• Insbesondere wegen Postlaufzeiten benötigen wir zur
Erstellung der Gehaltsabrechnungenje nach Umfang
des Mandats bis zu ca. 5 Arbeitstage (interne Kontrollen
der Abrechnungen und ggfs. erforderliche Korrekturläufe
sind hierbei im normalen Umfang mit eingerechnet)
• Ca. am 23. des Monats erfolgt die Übermittlung der
DTA-Dateien zur Zahlungsanweisung durch das
Rechenzentrum an die Hausbank (Sie müssen den
Zahlungsauftrag bei Ihrer Hausbank lediglich noch
genehmigen, dies geschieht idR durch Weitergabe
des unterschriebenen DTA-Protokolls per FAX)
• Zwischen dem 19. und 22. des Monats erhalten Sie von uns folgende Lohnauswertungen:
• kuvertierte Lohnabrechnung zur Weiterleitung an
den Mitarbeiter
• offene Lohnabrechnung zur internen Ablage
• Kopien der Beitragsnachweise zur internen Ablage
• Kopie der Lohnsteueranmeldung zur internen Ablage
• Übersicht über die Zahlungen an Krankenkassen
und Finanzamt
• Die Erstellung und Übermittlung der
• Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt und
• Beitragsnachweise an die Krankenkassen
erfolgt zum Fälligkeitstag automatisch per DTA durch das DATEV-Rechenzentrum
• am 3. letzten Bankarbeitstag des aktuellen Monats:
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
• 10. des Folgemonats: Fälligkeit der Lohnsteuer
• Hinweise:
Zur Vermeidung von Verspätungszuschlägen empfehlen wir
sowohl dem Finanzamt als auch den Krankenkassen eine
Abbuchungsvollmacht zu erteilen.
Bitte beachten Sie, dass wir zur Vermeidung zeit- und
kostenintensiver Missverständnisse auf die Vorlage von
Gehaltsänderungen in schriftlicher Form bestehen.

Topthemen aus unserer Kanzlei
14.11.2023
FBZ 4.0 - Netzwerkveranstaltung - Impressionen
09.11.2023
Herzlich willkommen in unserem Team...
17.10.2023
Hinweis auf EDV Umstellung