Ablaufplan
Zeitlicher und organisatorischer Ablaufplan zur Erstellung der Finanzbuchhaltung:
- Zum Austausch der Buchhaltungsbelege haben wir ein "Pendelordner-System" eingerichtet. Pendelordner bedeutet, dass Sie von uns zwei Ordner mit identischer Systematik erhalten. Ein Ordner befindet sich bei uns zur Bearbeitung (= abgeschlossener - von uns zu buchender - Ordner), der zweite Ordner befindet sich bei Ihnen (= laufender Monat). Beide Ordner werden wechselweise ausgetauscht, dh Sie geben bei uns den laufenden Ordner ab und erhalten den gebuchten Ordner zurück.
- Zwischen dem 10. und 30. des Folgemonats reichen Sie uns die Buchhaltungsbelege im Pendelordner ein. Je nach Auslastung und Umfang des Mandats benötigen wir zur Erstellung der Buchhaltung ca. 5-10 Arbeitstage (interne Kontrollen eingeschlossen).
- Im Pendelordner erhalten Sie neben den gebuchten Belegen Ihr Auswertungspaket
- Die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt erfolgt am letzten Tag der gesetzlichen Abgabefrist per Datenträgeraustausch durch das DATEV-Rechenzentrum.
- Die Zahlung der Umsatzsteuerschuld muss zur Vermeidung von Verspätungszuschlägen bis zum Ende der Schonfrist bei der Finanzkasse erfolgen (Wertstellung beim Finanzamt).
Hinweis: Wir empfehlen dem Finanzamt Abbuchungsvollmacht zu erteilen.
Topthemen aus unserer Kanzlei
19.08.2026
Gleich zwei Auszeichnungen .......
03.08.2026
Herzlich willkommen bei uns!
29.07.2026
Wir begrüßen in unserem Team...
News aus Steuern, Wirtschaft und Recht
13.10.2026
Doppelte Haushaltsführung bei Selbstständigen
08.10.2026
Besteuerung von Kryptowerten im Privatvermögen
05.10.2026
Zahlungsverzug bleibt Dauerproblem

Drucken
Empfehlen