Anlagenbuchhaltung

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter, die längerfristig (> 1 Jahr) dem Unternehmen zur Verfügung stehen, müssen sowohl handelsrechtlich als auch steuerlich einzeln erfasst und anteilig auf die voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer verteilt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie bilanzierungspflichtig sind oder eine sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erstellen haben.

Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind in einem gesonderten Verzeichnis, dem sog. Anlagenverzeichnis zu erfassen. Aus diesem Verzeichnis müssen sich Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt, -kosten, betriebliche Nutzungs-dauer, Abschreibungsmethode, -beträge (Jahresbetrag und kumulierter Betrag) sowie der Restbuchwert zum Stichtag ergeben.
Das Anlagenverzeichnis muss im Wege der jährlichen Inventur mit den tatsächlichen Beständen abgestimmt werden.

Wir erstellen für Sie das Anlagenverzeichnis aufgrund der uns vorgelegten Finanzbuchhaltungsbelege.

Hierzu vergeben wir für das betreffende Wirtschaftsgut eine Inventarnummer. Wir empfehlen diese Nummer auf dem betreffenden Wirtschaftsgut mittels Etikettierung zu vermerken. So ist im Falle eines Verkaufs oder eines Austauschs eine einfache Identifizierung des jeweiligen Wirtschaftsgutes möglich.

Als Software verwenden wir das DATEV-Programm ANLAG.

Auch wenn Sie selbst die laufende Buchhaltung erstellen, können wir für Sie das Anlagenverzeichnis erstellen. Dies kann monatlich oder jährlich an Hand der uns vorgelegten Belege erfolgen.

In vielen Unternehmen stellen die jährlichen Abschreibungen auf das Sachanlagenvermögen eine relevante Größe dar. Um diese Aufwendungen bereits in der monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertung zu erfassen, buchen wir auf Wunsch und nach Absprache mit Ihnen geschätzte, d.h. "kalkulatorische" Abschreibungen.


Für weitergehende Informationen und Beratungen steht Ihnen unsere Teamleiterin im Bereich "Rechnungswesen / Jahresabschluss" Frau Anna Reising gerne zur Verfügung.

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