Rentenberater als Ergänzung zum Steuerberater

Da Steuerberater nach dem Rechtsberatungsgesetz nur eingeschränkt zur Beratung in Fragen des Sozialversicherungsrechts berechtigt sind, ist die Zusatzqualifikation als Rentenberater aufgrund der Komplexität des Sozialversicherungsrechts eine notwendige und sinnvolle fachliche Ergänzung.

Kostenvorteile für den Mandanten ergeben sich vor allem durch die Zulassung als Prozessagent. Da bei - den in jüngster Zeit deutlich zunehmenden - Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsbehörden (z.B. bei Prüfungen durch die BfA) die Interessen des Mandanten vor den Sozialgerichten unmittelbar vertreten werden können ohne zusätzlich einen spezialisierten Fachanwalt in das Verfahren mit einbeziehen zu müssen.

Kollegen ohne Zusatzqualifikation bieten wir gerne unsere fachliche Unterstützung an. Umfassender Mandantenschutz ist für uns selbstverständlich. Interessiert, dann lesen Sie hier weiter....

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