Rentenberatung für Privatpersonen
Beratung auf dem Gebiet des Sozialrechts, insbesondere Sozialversicherungsrechts (gerichtlich zugelassener Rentenberater)
- Prüfung des Versicherungsverlaufes
- Versorgungs- und Versicherungsanalysen für den Invaliditätsfall und Altersvorsorge
- Hochrechnung der zu erwartenden Rentenanwartschaften
- Nachentrichtungen
- Vertretung vor den Sozialgerichten und Landessozialgericht
Altersvorsorgeberatung
- Ermittlung der Versorgungslücke
- Erstellung einer privaten Vermögensbilanz
- Entwicklung individueller Kapitalanlage- und Altersvorsorgekonzepte
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