Rechtsberatung
Aus standesrechtlichen Gründen sind Steuerberater grundsätzlich nur unter Beachtung des Art. 1 RBerG zur Rechtsberatung befugt.
Angesichts der Komplexität des deutschen Rechts halten wir diese Begrenzung der Beratungsbefugnis aus Sicht des Mandanten für absolut notwendig und sinnvoll. Wir kooperieren daher in allen relevanten juristischen Bereichen mit jeweils spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren.
Hinweis: Über das Fachberaterzentrum finden Sie den für Sie und Ihr Anliegen passenden Berater!
Aufgrund der zusätzlichen Bestellung zum Rentenberater sind wir zur Rechtsberatung im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung berechtigt.

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