Betriebliche Nachfolgeregelung

Auch der erfolgreichste Unternehmer wird sich eines Tages aus der Geschäftsführung zurückziehen müssen. Der Wechsel an der Spitze des Unternehmens sollte deshalb frühzeitig und vorausschauend geplant werden.

Hierzu zählen folgende Schritte:

  • Benennung der Übergabeziele,
  • Prüfung der unterschiedlichen Übergabemodelle,
  • Auswahl des Nachfolgers,
  • Zahlungsmodalitäten und Prüfung der steuerlichen Auswirkungen unterschiedlicher Zahlungsmodelle,
  • ggfs Prüfung der steuerlichen Auswirkungen von Schenkungen und Erbschaften,
  • Erstellung eines Übergabefahrplans (Eintrittszeitpunkt des Nachfolgers, künftige Rolle des Altinhabers, Definition der Aufgaben und Kompetenzen der Nachfolgers und des Altinhabers),
  • Due Diligence Prüfung (sorgfältige Analyse des Unternehmens durch den Käufer) und Ermittlung des Unternehmenswertes.

Sprechen Sie frühzeitig mit uns. Es gilt der Grundsatz: Besser frühzeitig planen als später unter Umständen fehlerhaft entscheiden!

Ihr Ansprechpartner:
Dipl.-Kfm. Alexander Ficht, Steuerberater

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