Grundsteuerreform 2022

Kurz die Highlights:

Die Abgabe der Erklärung muss in digitaler Form erfolgen. Z.B. über www.elster.de oder über die Plattform des Bundesministeriums der Finanzen „Grundsteuererklärung für Privateigentum

Zuständig ist das Finanzamt der Stadt/Gemeinde, in der Ihr Grundstück belegen ist.

 

Hinsichtlich der Berechnungsmethoden
ist zwischen dem Bundesmodell (11 Bundesländer (= dunkel markiert) und den länderspezifischen Modellen (= hell markierte Länder) zu unterscheiden.

 

Die dem Finanzamt vorzulegenden Unterlagen/Angaben sind je nach Modell etwas unterschiedlich.

 

Grundsätzlich sind folgende Angaben zu machen:

  • Einheitswertaktenzeichen
  • Adresse des Grundstücks
  • Eigentumsverhältnisse
  • Angaben zum Grund und Boden (Gemarkung, Flur und Flurstück, Größe des Grundstücks. 
    Grundbuchblattnummer und Miteigentumsanteil)
  • Angaben zum Gebäude (Wohnfläche) – bei betrieblich/gewerblich genutzten Gebäude (Nutzungsfläche)

Hier finden Sie weitere Informationen

Auf unserer Homepage: 

Steuer-Erklärvideo zur Grundsteuer – Welche Fragen das Finanzamt stellt und wo Sie die Antworten finden

Finanzamt Hessen – Die Grundsteuerreform inkl. Checklisten

Unsere Unterstützungsangebote:

Wir gehen davon aus, dass Sie die Feststellungserklärung selbst erstellen und die erforderlichen Angaben digital an das Finanzamt übermitteln werden.

Sollten Sie sich dennoch dafür entscheiden die Steuererklärung durch unsere Kanzlei erstellen zu lassen, so bitten wir zu beachten, dass wir bei der Ermittlung des Honorars grundsätzlich an die Steuerberater-Gebührenverordnung (StBVV) gebunden sind. Gemäß StBVV ist Ausgangsgröße für die Gebühr der Grundbesitzwert, der wiederum annähernd dem Verkehrswert entsprechen sollte.

Abweichend von der Steuerberatervergütungsverordnung wird die Erstellung der Feststellungserklärungen nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundensatz beträgt dabei netto 100 Euro. Die Abrechnung erfolgt pro angefangene halbe Stunde.

Die Abrechnung nach Zeitaufwand gilt für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen.

In allen anderen Fällen (Mehrfamilienhäuser, unbebauten Grundstücken, Erbbaurecht, Gewerbebauten usw.) wird das Honorar individuell vereinbart.

Die Prüfung des Feststellungsbescheides wird gesondert in Rechnung gestellt.

Sie möchten uns beauftragen?
Dann sieht die weitere Vorgehensweise wie folgt aus:

  1. Bitte informieren Sie uns zeitnah via E-Mail unter Angabe der Immobilienart und dem jeweiligen Bundesland
  2. Sie erhalten von uns eine E-Mail mit weiteren Instruktionen sowie ggfl. der zu unterschreibenden Vertretungsvollmacht. Bitte senden Sie uns nicht unaufgefordert Unterlagen zu.
  3. Sobald uns von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erstellen wir die Erklärung und übersenden diese an das zuständige Finanzamt
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