Software
Auch die von uns eingesetzte Software entspricht hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit und Datensicherheit den höchsten Qualitätsansprüchen. Für die Bereiche Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Steuern und Wirtschaftsberatung setzen wir neben den üblichen Microsoft-Office-Anwendungen ausschließlich Software der DATEV eG, Nürnberg ein.
Alle relevanten Programme der DATEV eG werden in regelmäßigen Abständen einer unabhängigen Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen. Die DATEV eG ist eine Genossenschaft, die 1966 von Steuerberatern für Steuerberater gegründet wurde, und hat heute etwa 40.000 Mitglieder bei einem Jahresumsatz von über 600,0 Mio. EUR. Die DATEV-Software steht ausschließlich den Mitgliedern (Steuerberatern) zur Verfügung, die diese Programme jedoch auf Wunsch auch an ihre Mandanten weitergeben dürfen, etwa falls der Mandant seine Buchhaltung selbst erledigen und den Steuerberater nur mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragen möchte.
Daneben bietet die DATEV auch sichere Lösungen zum digitalen Datenaustausch zwischen Mitglied (Steuerberater) und Mandant über das Rechenzentrum in Nürnberg sowie umfangreiche Sicherungs- und Archivierungsdienstleistungen an. So können Sie mühelos Ihre gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für die Daten der Finanzbuchhaltung erfüllen und Ihre Daten können auch nach Jahren noch abgerufen und lesbar gemacht werden.
Mit der Premium-Leistung digitales Belegwesen können wir darüber hinaus ein Belegerfassungssystem anbieten, das Ihnen als Mandant eine deutliche Zeitersparnis bei der Übermittlung von Belegen an unsere Kanzlei ermöglicht. Statt die Belege monatlich in einem Sammelordner zur Kanzlei zu bringen, werden die Belege durch den Mandanten an eine nur für ihn reservierte Fax-Nummer bei der DATEV übermittelt. Die Belege werden dort automatisch als Bild-Datei erfasst und stehen uns unmittelbar zum Abruf zur Verfügung. Damit können die Belege in kürzeren Zeitabständen als bisher an die Kanzlei weitergegeben und dort bearbeitet werden. Durch die Verknüpfung von Buchungssatz und Beleg beim anschließenden Buchen steht das Belegbild dauerhaft als Zusatzinformation zur Verfügung und kann z. B. – wie die gesamte Finanzbuchhaltung - auch vom Mandanten über eine gesicherte Internetverbindung mittels Unternehmen-Online jederzeit abgerufen werden.
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