Fachinformationen / Sonstiges
Elektronisches Unternehmensregister
(Stand: 06.10.2006)
Das zum 1.1.2007 neu eingeführte Elektronische Unternehmensregister bringt wesentliche Änderungen, insbesondere bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen.
Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu erleichtern, werden für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein.
Damit wird der elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut.
Ab dem 1.1.2007 können unter www.unternehmensregister.de wesentliche publikaktionspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereit stehen.
Ab 2007 muss daher mit einer konsequenten Einforderung und Überprüfung der Veröffentlichungspflichten gerechnet werden. Betroffen hiervon sind vor allem die kleinen Kapitalgesellschaften (GmbHs), bei denen bisher die Einhaltung der Offenlegungspflichten nur in Einzelfällen überprüft wurde.
Eingestellt am: 06.10.2006
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