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Über­brückungs­hil­fe wird fortgeführt

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich darauf verständigt, wie das Programm in den nächsten Monaten fortgeführt werden soll. 

Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. Außerdem werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen: 

1. Flexibilisierung der Eintrittsschwelle

Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

2. Streichung der KMU-Deckelungsbeträge 

Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.

3. Erhöhung der Fördersätze

Künftig werden erstattet

  • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),
  • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und
  • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).

4. Personalkostenpauschale 

Die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht.

5. Schlussabrechnung

Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

6. Antragstellung und Auszahlung

Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen, Rechtsanwält*innen. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer. 

(BMF / STB Web)

Artikel vom 18.09.2020

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