Fachinformationen / Finanzbuchhaltung
Neues zum Thema: Firmenwagen / Pendlerpauschale
(Stand: 1.1.2007)
Mit Wegfall der sog. Pendlerpauschale und Einführung des sog. Werktorprinzips hat der Gesetzgeber einen Systemwechsel bei der steuerlichen Behandlung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorgenommen.
Während bisher diese Aufwendungen als Werbungskosten bzw Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig waren, werden diese Aufwendungen ab 1.1.2007 nunmehr dem Pivatbereich zugeordnet und können nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer quasi wie Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.
Selbständige (Gewerbetreibende / Freiberufler) können seit 1.1.2006 nur noch dann den Privatanteil eines betrieblich genutztes Kfz nach der sog. 1%-Regel ermitteln, wenn dieses zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird (vgl. Artikel vom 31.1.2006 - ansonsten nur ordnungsgemäßes Fahrtenbuch)
Interessanterweise werden die Fahrten zwischen Wohnung und
Betriebsstätte bei der Ermittlung dieser 50%-Grenze nicht wie oben
der Privatsphäre zugerechnet, sondern der betrieblichen Nutzung
zugeordnet (vgl. § 6 Nr. 4 S.3 EStG).
So logisch kann nur Steuerrecht sein!
Bei Fragen zu diesem Thema rufen Sie uns an.
Eingestellt am: 16.01.2007
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