Fachinformationen / Beratung
Super-Gau bei Medienfonds - Radikale Kehrtwende des Fiskus
(Stand 28.5.2009)
steuerlicher Hintergrund:
Die Bayerische Finanzverwaltung (zuständig für die meisten
Medienfonds) diskutiert seit 2007 eine Änderung der steuerlichen
Behandlung von Medienfonds. Im Rahmen einer Schlussbesprechung zur
laufenden Betriebsprüfung, hat sich nun die Finanzverwaltung völlig
überraschend zu einer radikalen Wende in der steuerlichen
Behandlung entschlossen.
Aufgrund unserer über 20 jährigen Erfahrung im Umgang mit
Betriebsprüfungen, ist uns "sprunghaftes" und "nicht
nachvollziehbares" Verhalten der "Gegenseite" leider
nicht fremd.
Was aber völlig neu und absolut nicht hinnehmbar ist, ist der
Umstand, dass die in den Fonds umgesetzten Bilanzierungsgrundsätzen
zum Zeitpunkt der Fondszeichnung gängige Praxis und Marktstandard
waren. Zudem erfolgte die Konzeption, nach Aussage der Initiatoren
in enger Abstimmung mit der Finanzverwaltung und wurde darüber
hinaus durch Vorprüfungen und vorläufige steuerliche Veranlagungen,
wie aber auch durch bereits in früheren Jahren durchgeführte
Betriebsprüfungen, wiederholt bestätigt.
Man muß hierzu wissen, dass die heute in Frage gestellten Fonds
teilweise bereits 9-10 Jahre laufen.
Wir teilen daher die Auffassung vieler Experten, die in der
Änderung jahrezehntelanger Verwaltungspraxis und deren
rückwirkender Anwendung eine gravierende Verletzung des
Vertrauensschutzes sehen und unterstützen die Aktivitäten
der Initiatoren bis zur letzten Instanz (BFH bzw BVerfG) für mehr
Verlässlichkeit im Steuerrecht zu sorgen.
Wenn dieses Beispiel rückwirkender Änderungen Schule macht, dann sind wir als Steuerbürger vor nichts mehr sicher....
Hinweis:
Verschärft wird die Thematik dadurch, dass es bedingt durch die
langjährige Rückwirkung zu relevanten
Nachzahlungszinsen (6% p.a. nach Ablauf einer
Karrenzzeit von 15 Monaten) kommen wird.
Hier sollte der Betroffene überlegen, ob es sinnvoll ist - trotz
der möglicherweise gewährten Aussetzung der Vollziehung -
freiwillige Zahlungen zu leisten, um den Zinslauf zu
stoppen.
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!
Betroffen sind Fonds u.a. auch der großen Emissionshäuser, wie Hannover Leasing, KGAL und LHI Leasing GmbH.Diese Emissionshäuser haben aufgrund der außergewöhnlichen Relevanz des Themas eine Internetseite eingerichtet. Unter www.interessengemeinschaft-medienfonds.de und in speziellen Rundschreiben, wie z.B."Überraschende Wende bei der steuerlichen Behandlung von Medienfonds", werden betroffene Kunden informiert.
Eingestellt am: 28.05.2009

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