Fachinformationen / Beratung

Super-Gau bei Medienfonds - Radikale Kehrtwende des Fiskus

(Stand 28.5.2009)

steuerlicher Hintergrund:

Die Bayerische Finanzverwaltung (zuständig für die meisten Medienfonds) diskutiert seit 2007 eine Änderung der steuerlichen Behandlung von Medienfonds. Im Rahmen einer Schlussbesprechung zur laufenden Betriebsprüfung, hat sich nun die Finanzverwaltung völlig überraschend zu einer radikalen Wende in der steuerlichen Behandlung entschlossen.

Aufgrund unserer über 20 jährigen Erfahrung im Umgang mit Betriebsprüfungen, ist uns "sprunghaftes" und "nicht nachvollziehbares" Verhalten der "Gegenseite" leider nicht fremd.
Was aber völlig neu und absolut nicht hinnehmbar ist, ist der Umstand, dass die in den Fonds umgesetzten Bilanzierungsgrundsätzen zum Zeitpunkt der Fondszeichnung gängige Praxis und Marktstandard waren. Zudem erfolgte die Konzeption, nach Aussage der Initiatoren in enger Abstimmung mit der Finanzverwaltung und wurde darüber hinaus durch Vorprüfungen und vorläufige steuerliche Veranlagungen, wie aber auch durch bereits in früheren Jahren durchgeführte Betriebsprüfungen, wiederholt bestätigt.
Man muß hierzu wissen, dass die heute in Frage gestellten Fonds teilweise bereits 9-10 Jahre laufen.

Wir teilen daher die Auffassung vieler Experten, die in der Änderung jahrezehntelanger Verwaltungspraxis und deren rückwirkender Anwendung eine gravierende Verletzung des Vertrauensschutzes sehen und unterstützen die Aktivitäten der Initiatoren bis zur letzten Instanz (BFH bzw BVerfG) für mehr Verlässlichkeit im Steuerrecht zu sorgen.

Wenn dieses Beispiel rückwirkender Änderungen Schule macht, dann sind wir als Steuerbürger vor nichts mehr sicher....

Hinweis:
Verschärft wird die Thematik dadurch, dass es bedingt durch die langjährige Rückwirkung zu relevanten Nachzahlungszinsen (6% p.a. nach Ablauf einer Karrenzzeit von 15 Monaten) kommen wird.
Hier sollte der Betroffene überlegen, ob es sinnvoll ist - trotz der möglicherweise gewährten Aussetzung der Vollziehung - freiwillige Zahlungen zu leisten, um den Zinslauf zu stoppen.

Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

Betroffen sind Fonds u.a. auch der großen Emissionshäuser, wie Hannover Leasing, KGAL und LHI Leasing GmbH.
Diese Emissionshäuser haben aufgrund der außergewöhnlichen Relevanz des Themas eine Internetseite eingerichtet. Unter www.interessengemeinschaft-medienfonds.de und in speziellen Rundschreiben, wie z.B."Überraschende Wende bei der steuerlichen Behandlung von Medienfonds", werden betroffene Kunden informiert.

Eingestellt am: 28.05.2009

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