Fachinformationen / Beratung
Steuer-Identifikationsnummer ab 1.7.2007
Stand 1.5.2007
Die Maschen des staatlichen Informationsnetzes werden enger. Zum
1.7.2007 wird eine neue bundeseinheitliche
Steuer-Identifikationsnummer eingeführt.
Sie ersetzt die bisherige Steuernummer und gilt von der Geburt bis zum Tode.
Aus ihr ergeben sich Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtstag, Geburtsort und das jeweils zuständige Finanzamt.
Die neue Nummer ändert sich weder bei einem Umzug noch bei einem Wechsel des zuständigen Finanzamts.
Zur Einführung dieser Steuer-Identifikationsnummer übermittelt bis zum 30.6.2007 jede Meldebehörde dem Bundeszentralamt für Steuern die im Melderegister registrierten Bürger. Das Bundeszentralamt unterrichtet die Bürger anschließend über die ihnen zugeteilte Identifikationsnummer. Die Unterrichtung muss auch Informationen über die gespeicherten Daten umfassen.
Eingestellt am: 15.05.2007
Topthemen aus unserer Kanzlei
16.10.2024
Wir begrüßen in unserem Team...
13.08.2024
Ein Jubiläum folgt dem anderen...
15.06.2024
e-Rechnung ab 1.1.2025