Fachinformationen / Beratung

Neue Vorschriften für Geschäfts-E-Mails

Seit 1.1.2007 müssen gewerbliche E-Mails bestimmte Auskünfte über das versendende Unternehmen enthalten. Wer diese Informationen nicht in seinen elektronischen Brief aufnimmt, riskiert Zwangsgeld und Abmahnungen.

Wer muss neue Pflichtangaben in E-Mails aufnehmen?
Die neue Regelung betrifft alle deutschen Kaufleute und deren Angestellte, vom Einzelkaufmann über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften unabhängig von der Größe. Ebenfalls erfasst werden Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften. Bis jetzt noch nicht angesprochen sind Privatpersonen und Freiberufler.

Welche E-Mails sind betroffen?
Die Neuregelung betrifft alle geschäftlichen E-Mails, dh nicht nur für E-Mails mit offensichtlicher rechtlicher Bedeutung wie etwa Angebote, Bestellungen oder Kündigungen.

Um welche Pflichtangaben handelt es sich im Einzelnen?

Einzelkaufmann/Personengesellschaft:
Firma mit Rechtsform,
Ort der Handelsniederlassung
zuständiges Registergericht
Handelsregisternummer

GmbH:
Firma und Rechtsform
Sitz der Gesellschaft
zuständiges Registergericht und HRB-Nummer
alle Geschäftsführer (Familiennamen und Vorname)

AG:(wie GmbH zusätzlich:)
Name des Aufsichtsratsvorsitzenden

Zwangsgeld bei Nichteinhaltung droht!
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften besteht die Gefahr, dass ein Zwangsgeld festgesetzt oder das Unternehmen von einem Wettbewerber u/o von auf Abmahnungen spezialisierte Anwaltskanzleien o Abmahnvereinen kostenpflichtig abgemahnt wird.

Eingestellt am: 30.01.2007

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