Fachinformationen / Beratung
Neue Vorschriften für Geschäfts-E-Mails
Seit 1.1.2007 müssen gewerbliche E-Mails bestimmte Auskünfte über das versendende Unternehmen enthalten. Wer diese Informationen nicht in seinen elektronischen Brief aufnimmt, riskiert Zwangsgeld und Abmahnungen.
Wer muss neue Pflichtangaben in E-Mails
aufnehmen?
Die neue Regelung betrifft alle deutschen
Kaufleute und deren Angestellte, vom Einzelkaufmann über
Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften unabhängig von
der Größe. Ebenfalls erfasst werden Zweigniederlassungen
ausländischer Gesellschaften. Bis jetzt noch nicht angesprochen
sind Privatpersonen und Freiberufler.
Welche E-Mails sind betroffen?
Die Neuregelung betrifft alle geschäftlichen E-Mails, dh nicht nur
für E-Mails mit offensichtlicher rechtlicher Bedeutung wie etwa
Angebote, Bestellungen oder Kündigungen.
Um welche Pflichtangaben handelt es sich im
Einzelnen?
Einzelkaufmann/Personengesellschaft:
Firma mit Rechtsform,
Ort der Handelsniederlassung
zuständiges Registergericht
Handelsregisternummer
GmbH:
Firma und Rechtsform
Sitz der Gesellschaft
zuständiges Registergericht und HRB-Nummer
alle Geschäftsführer (Familiennamen und Vorname)
AG:(wie GmbH zusätzlich:)
Name des Aufsichtsratsvorsitzenden
Zwangsgeld bei Nichteinhaltung droht!
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften besteht die Gefahr, dass
ein Zwangsgeld festgesetzt oder das Unternehmen von einem
Wettbewerber u/o von auf Abmahnungen spezialisierte
Anwaltskanzleien o Abmahnvereinen kostenpflichtig abgemahnt
wird.
Eingestellt am: 30.01.2007
