Fachinformationen / Beratung

Handlungsempfehlungen für 2007

Mit Wirkung zum 01. Januar 2008 wird das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 in Kraft treten.

Damit Sie selbst einen Überblick gewinnen können, zu welchem der zahlreichen, durch das Gesetz geänderten Regelungen bei Ihnen ein persönlicher Beratungsbedarf entsteht, möchten wir Ihnen das Merkblatt zur "Unternehmensteuerreform 2008" empfehlen. Das Merkblatt haben wir Ende November an alle Mandanten versandt. Es fasst die Themen der Unternehmen-Steuerreform 2008 überblicksartig zusammen und soll Ihnen zur Orientierung dienen. Eine umfassende Beratung zu den Sie betreffenden Fragen kann und soll dieses Merkblatt natürlich nicht ersetzen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie zu ausgewählten Themen eine persönliche Beratung wünschen.

Sollten Sie das Merkblatt nicht erhalten haben bzw. eine weitere Ausfertigung wünschen, so können Sie das Merkblatt hier bestellen!

Auch wenn ein solcher allgemeiner Hinweis eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, so möchten wir Ihnen an dieser Stelle doch einige Punkte empfehlen, die Ihnen für Ihre Entscheidungen im restlichen Zeitraum des "alten" Jahres 2007 eine Tendenz aufzeigen können. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der nachstehenden Übersicht.

Thema Tendenz
Investitionen in bewegliche
Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens

Alle Unternehmer: Investitionen in Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als 5 Jahren sollten eher in 2007 statt in 2008 getätigt werden, da dann noch die höhere, degressive Abschreibung vorgenommen werden kann.

Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit einer Nutzungsdauer von weniger als 5 Jahren

Alle gewerblichen Unternehmer und Freiberufler: Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von über EUR 150,00 und bis EUR 1.000,00 sollten wegen der günstigeren Abschreibungsmöglichkeit eher in 2007 statt in 2008 angeschafft werden.
Erträge und Gewinne GmbH / AG: Erträge und Gewinne sollten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erst in 2008 erfasst werden wegen des dann niedrigeren Steuersatzes von ca. 30 %.
Verluste und Aufwendungen GmbH / AG: Verluste und Aufwendungen sollten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten noch in 2007 erfasst werden wegen des in diesem Jahr noch höheren Steuersatzes von ca. 40 %.
Gewinnausschüttungen GmbH / AG: Ohnehin geplante Gewinnaus­schüttungen sollten nicht in 2007 oder 2009, sondern gezielt in 2008 vorgenommen werden (Zufluss beim Gesellschafter) wegen der dann geringsten Gesamtsteuerbelastung.

Eingestellt am: 05.12.2007

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