Fachinformationen / Beratung
Handlungsempfehlungen für 2007
Mit Wirkung zum 01. Januar 2008 wird das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 in Kraft treten.Damit Sie selbst einen Überblick gewinnen können, zu
welchem der zahlreichen, durch das Gesetz geänderten Regelungen bei
Ihnen ein persönlicher Beratungsbedarf entsteht, möchten wir Ihnen
das Merkblatt zur "Unternehmensteuerreform 2008"
empfehlen. Das Merkblatt haben wir Ende November an alle Mandanten
versandt. Es fasst die Themen der Unternehmen-Steuerreform 2008
überblicksartig zusammen und soll Ihnen zur Orientierung dienen.
Eine umfassende Beratung zu den Sie betreffenden Fragen kann und
soll dieses Merkblatt natürlich nicht ersetzen. Bitte sprechen Sie
uns an, wenn Sie zu ausgewählten Themen eine persönliche Beratung
wünschen.
Sollten Sie das Merkblatt nicht erhalten haben bzw. eine weitere
Ausfertigung wünschen, so können Sie das Merkblatt hier bestellen!
Auch wenn ein solcher allgemeiner Hinweis eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, so möchten wir Ihnen an dieser Stelle doch einige Punkte empfehlen, die Ihnen für Ihre Entscheidungen im restlichen Zeitraum des "alten" Jahres 2007 eine Tendenz aufzeigen können. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der nachstehenden Übersicht.
Thema | Tendenz |
Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens |
Alle Unternehmer: Investitionen in
Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als 5 Jahren
sollten eher in 2007 statt in 2008 getätigt werden, da dann noch
die höhere, degressive Abschreibung vorgenommen werden
kann. |
Geringwertige Wirtschaftsgüter |
Alle gewerblichen Unternehmer und
Freiberufler: Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von über EUR 150,00 und bis
EUR 1.000,00 sollten wegen der günstigeren Abschreibungsmöglichkeit
eher in 2007 statt in 2008 angeschafft werden. |
Erträge und Gewinne | GmbH / AG: Erträge und Gewinne sollten im
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erst in 2008 erfasst werden
wegen des dann niedrigeren Steuersatzes von ca. 30 %. |
Verluste und Aufwendungen | GmbH / AG: Verluste und Aufwendungen sollten
im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten noch in 2007 erfasst
werden wegen des in diesem Jahr noch höheren Steuersatzes von ca.
40 %. |
Gewinnausschüttungen | GmbH / AG: Ohnehin geplante
Gewinnausschüttungen sollten nicht in 2007 oder 2009, sondern
gezielt in 2008 vorgenommen werden (Zufluss beim Gesellschafter)
wegen der dann geringsten Gesamtsteuerbelastung. |
Eingestellt am: 05.12.2007
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