Fachinformationen / Beratung
Halbierung des Sparerfreibetrages
Ab 1.1.2007 beträgt der Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale für
Alleinstehende |
Verheiratete |
|
801 € | 1.602 € |
bei einer Verzinsung von |
beträgt der maximale Anlagebetrag, für den die Erträge steuerfrei sind |
1 % pa. | 80.100 € | 160.200 € |
2 % p.a. | 40.050 € | 80.100 € |
3 % p.a. | 26.700 € | 53.400 € |
4 % p.a. | 20.025 € | 40.050 € |
5 % p.a. | 16.020 € | 32.040 € |
Damit sind die meisten Kapitalanleger von der Zinsabschlagsteuer
bzw von der Steuerpflicht ihrer Kapitalerträge betroffen.
Steuerlich optimierte Kapitalanlagen und Fonds werden damit immer
interessanter.
Ihr Bankberater hat die entsprechenden Angebote.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Auswahl geeigneter Produkte.
Für Rückfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Herrn Dipl.-Kfm. Alexander Ficht.
Eingestellt am: 29.01.2007
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