Fachinformationen / Beratung

Halbierung des Sparerfreibetrages

Ab 1.1.2007 beträgt der Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale für

Alleinstehende

Verheiratete

801 € 1.602 €

bei einer
Verzinsung von
beträgt der maximale Anlagebetrag,
für den die Erträge steuerfrei sind
1 % pa. 80.100 € 160.200 €
2 % p.a. 40.050 € 80.100 €
3 % p.a. 26.700 € 53.400 €
4 % p.a. 20.025 € 40.050 €
5 % p.a. 16.020 € 32.040 €

Damit sind die meisten Kapitalanleger von der Zinsabschlagsteuer bzw von der Steuerpflicht ihrer Kapitalerträge betroffen.
Steuerlich optimierte Kapitalanlagen und Fonds werden damit immer interessanter.

Ihr Bankberater hat die entsprechenden Angebote.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Auswahl geeigneter Produkte.

Für Rückfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Herrn Dipl.-Kfm. Alexander Ficht.

Eingestellt am: 29.01.2007

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