Fachinformationen / Beratung

Drohende Rentenversicherungspflicht für alle GmbH-Gesellschafter-Geschäftführer

(Stand: 25.02.2006)

Ein neues Bundessozialgerichtsurteil schlägt große Wellen.

Die Kernaussage lautet:
Selbständige, die "auf Dauer und im Wesentlichen" nur für einen Auftraggeber tätig sind und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, sind als "arbeitnehmerähnliche Selbständige" rentenversicherungspflichtig. Für die rentenversicherungsrechtliche Einstufung kommt es jetzt nicht mehr auf die Verhältnisse der GmbH an, sondern darauf, ob der Geschäftsführer in seiner Person diese Voraussetzungen erfüllt, insbesondere ob die GmbH sein einziger Auftraggeber ist.

Damit droht für GmbH-Gesellschaftern/Geschäftsführer die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Neben den künftigen Beiträgen (monatlicher Regelbeitrag ca. 480 €) könnten damit Nachforderungen für bis zu fünf Jahre (§ 25 SGB IV) entstehen.

Derzeit ist noch unklar, ob die Versicherungsträger das Urteil rückwirkend anwenden wird.

Verschiedene"Ausweichmöglichkeiten" werden derzeit bereits diskutiert.
Wir wollen zunächst die weitere Entwicklung abwarten (das Urteil ist gerade erst letzte Woche veröffentlicht worden) und Sie in Kürze über die aus unserer Sicht erforderlichen Schritte informieren.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Eingestellt am: 25.02.2006

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