Fachinformationen / Beratung
Drohende Rentenversicherungspflicht für alle GmbH-Gesellschafter-Geschäftführer
(Stand: 25.02.2006)
Ein neues Bundessozialgerichtsurteil schlägt große Wellen.
Die Kernaussage lautet:
Selbständige, die "auf Dauer und im Wesentlichen" nur für
einen Auftraggeber tätig sind und keine versicherungspflichtigen
Arbeitnehmer beschäftigen, sind als "arbeitnehmerähnliche
Selbständige" rentenversicherungspflichtig. Für die
rentenversicherungsrechtliche Einstufung kommt es jetzt nicht mehr
auf die Verhältnisse der GmbH an, sondern darauf, ob der
Geschäftsführer in seiner Person diese Voraussetzungen
erfüllt, insbesondere ob die GmbH sein einziger
Auftraggeber ist.
Damit droht für GmbH-Gesellschaftern/Geschäftsführer die
Versicherungspflicht zur gesetzlichen
Rentenversicherung.
Neben den künftigen Beiträgen (monatlicher Regelbeitrag ca. 480 €)
könnten damit Nachforderungen für bis zu fünf Jahre (§ 25 SGB IV)
entstehen.
Derzeit ist noch unklar, ob die Versicherungsträger das Urteil rückwirkend anwenden wird.
Verschiedene"Ausweichmöglichkeiten" werden derzeit
bereits diskutiert.
Wir wollen zunächst die weitere Entwicklung abwarten (das Urteil
ist gerade erst letzte Woche veröffentlicht worden) und Sie in
Kürze über die aus unserer Sicht erforderlichen Schritte
informieren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Eingestellt am: 25.02.2006
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