Fachinformationen / Beratung
Derzeitiges Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig (BVerfG v 31.1.2007)
Lange haben wir auf die heutige Entscheidung gewartet. Nun steht fest, was vielfach schon erwartet worden war:
Die durch § 19 (1) ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Denn sie knüpft an Werte an, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt.
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu treffen.
Bis zu der Neuregelung ist das bisherige Recht weiter anwendbar.
In einer ersten Stellungnahme begrüßt das Bundesministerium der Finanzen die Entscheidung, weist aber darauf hin, dass die Frage, ob und inwieweit das begonnene Gesetzgebungsverfahren im Lichte der Entscheidung fortgesetzt werden kann, jetzt kurzfristig geprüft werden müsse.
Wir werden Sie informieren, sobald sich das neue Gesetzesvorhaben konkretisiert.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Stb Frank Molitor bzw Herr Stb Alexander Ficht gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Eingestellt am: 31.01.2007
Topthemen aus unserer Kanzlei
13.08.2024
Ein Jubiläum folgt dem anderen...
15.06.2024
e-Rechnung ab 1.1.2025
21.03.2024
Top Steuerberater - Handelblatt 2024