Fachinformationen / Sozialversicherung
Wechsel zur PKV wird erschwert
(Stand: 27.12.2006
aktualisiert nach Verabschiedung der Gesundheitsreform am
5.2.2007)
Wechsel von freiwillig GKV-Versicherten in die private
Krankenversicherung (neuer Stichtag 2.2.2007)
Arbeitnehmer scheiden erst dann aus der Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus, wenn sie mit ihrem
Jahresarbeitsentgelt in mindestens drei
aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze
überschreiten.
Diese durch die Gesundheitsreform beschlossene Änderung wird entgegen anderslautenden ursprünglichen Informationen nicht rückwirkend zum 27.10.2006 ( Tag der 1. Lesung im Bundestag), sondern zum 2.2.2007 (2./3. Lesung) in Kraft treten, d.h.:
Freiwillige versicherte Arbeitnehmer, die nicht in mindestens
drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren die
Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten und noch vor dem 2.2.2007
ihre Mitgliedschaft in der GKV gekündigt haben, können in der PKV
bleiben.
Eingestellt am: 05.02.2007
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