Fachinformationen / Sozialversicherung

Wechsel zur PKV wird erschwert

(Stand: 27.12.2006
aktualisiert nach Verabschiedung der Gesundheitsreform am 5.2.2007)

Wechsel von freiwillig GKV-Versicherten in die private Krankenversicherung (neuer Stichtag 2.2.2007)

Arbeitnehmer scheiden erst dann aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus, wenn sie mit ihrem Jahresarbeitsentgelt in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.

Diese durch die Gesundheitsreform beschlossene Änderung wird entgegen anderslautenden ursprünglichen Informationen nicht rückwirkend zum 27.10.2006 ( Tag der 1. Lesung im Bundestag), sondern zum 2.2.2007 (2./3. Lesung) in Kraft treten, d.h.:

Freiwillige versicherte Arbeitnehmer, die nicht in mindestens drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten und noch vor dem 2.2.2007 ihre Mitgliedschaft in der GKV gekündigt haben, können in der PKV bleiben.

Eingestellt am: 05.02.2007

Druckversion Drucken eMail senden Empfehlen