Fachinformationen / Sozialversicherung
Private Krankenversicherung: Fragen und Antworten zum Basistarif
Presseinformation des Bundesministerium für Gesundheit
Berlin, 12.06.2009
Fragen und Antworten zum Basistarif
Private Krankenversicherung: Was Sie beachten müssen
Stichtag: Wechsel in den Basistarif noch bis zum 30. Juni
möglich
Was ist ein Basistarif?
Der Basistarif muss seit dem 1. Januar 2009 von allen privaten
Krankenversicherungen (PKV) angeboten werden. Die Leistungen sind
vergleichbar mit jenen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die PKV darf niemanden ablehnen, der einen berechtigten Antrag auf
Versicherung im Basistarif stellt. Abweisung, Risikozuschläge oder
Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt.
Der Basistarif kostet bei allen Versicherern für Erwachsene ab
21 Jahren maximal rund 570 Euro im Monat. Familienmitglieder sind
nicht mitversichert und müssen eigene Beiträge zahlen. Die
Beitragsspanne reicht hier laut Finanztest von etwa 226 Euro für
Kinder unter 16 Jahren bis rund 275 Euro für junge Frauen bis 20
Jahre.
Der Tarif steht allen seit 1. Januar 2009 neu PKV-Versicherten
offen sowie Personen ohne Versicherungsschutz, die früher
PKV-versichert waren. Auch als bereits privat Krankenversicherter
können Sie in den Basistarif wechseln, in Ihrer alten oder in einer
neuen Versicherung.
Nein, im Regelfall ist ein Wechsel nur bis zum 30. Juni 2009
möglich. Es sei denn, Sie sind mindestens 55 Jahre alt oder
finanziell hilfebedürftig. Dann gilt dies Frist nicht. Wenn Sie im
ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif eines anderen Unternehmens
wechseln, können Sie nach 18 Monaten zudem in andere Tarife Ihrer
neuen PKV wechseln; ein Kontrahierungs-zwang, also eine gesetzlich
auferlegte Pflicht der PKV, Versicherte aufzunehmen, besteht dann
allerdings nicht.
Privat Versicherte bilden Alterungsrückstellungen, mit denen die
meist höheren Kosten im Alter über den gesamten Lebenszyklus
verteilt werden.
In der Vergangenheit war dies nicht möglich. Ein Wechsel lohnte
sich also häufig nicht, weil der Beitrag beim neuen Versicherer
deutlich höher gewesen wäre. Dies hat sich durch die
Gesundheitsreform geändert: Sie können Ihre Alterungsrückstellungen
beim Wechsel des Versicherers mitnehmen, allerdings nur bis zum
Umfang des Basistarifs. Wenn Sie über höhere
Alterungsrückstellungen verfügen, weil Ihr derzeitiger Tarif
umfassendere Leistungen vorsieht, können Sie den verbleibenden Teil
der Alterungsrückstellungen in eine Zusatzver-sicherung beim
vorherigen Versicherer einbringen.
Sind Ihnen die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung zu hoch oder sind Sie aus anderen Gründen mit Ihrem Versicherungsschutz unzufrieden, ist der Wechsel in den Basistarif der eigenen oder einer anderen PKV nicht die einzige Wahl. Sie haben auch das Recht, bei Ihrem Versicherer in Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Informieren Sie sich, welche Tarife Ihre PKV bietet und Ihren Bedürfnissen entsprechen. Es kann zudem sinnvoll sein, beim Leistungsumfang (z. B. Chefarztbehandlung) Abstriche zu machen und dafür weniger Beiträge zu zahlen. Wenn Sie zehn Jahre privat versichert und mindestens 65 Jahre (in Ausnahmefällen 55 Jahre) alt sind, kann auch der Standardtarif für Rentner attraktiv für Sie sein. In diesem Tarif ist z. B. der Beitrag für Eheleute auf 150 Prozent des Höchstbeitrags in der GKV begrenzt - anders als im Basistarif. Beim Wechsel in andere Tarife Ihres Versicherers werden die Alterungsrückstellungen vollständig angerechnet.
Gibt es Hilfen, wenn ich mir den Basistarif nicht leisten kann?Der Basistarif ermöglicht Menschen ohne Absicherung im
Krankheitsfall die Rückkehr in den Krankenversicherungsschutz.
Manche, z. B. ältere Menschen oder Arbeitssuchende mit geringem
Einkommen, können sich aber auch die Beiträge des Basistarifs nicht
leisten und sind hilfebedürftig. Ist dies bei Ihnen der Fall,
müssen Sie nur die Hälfte des Beitrags zahlen, also maximal rund
285 Euro im Monat. Wenn auch diese Halbierung nicht ausreicht, um
die Hilfebedürftigkeit zu überwinden, übernehmen die Sozialämter
oder die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Kosten.
Mit der Einführung der Versicherungspflicht seit dem 1. Januar 2009 muss sich jede/r versichern. Wer dies nicht tut, muss bei verspätetem Vertragsabschluss Prämienzuschläge zah-len: Für Februar bis Mai dieses Jahres jeweils den vollen Monatsbeitrag, also maximal rund 570 Euro pro Monat, ab Juni 2009 für jeden weiteren Monat ein Sechstel des entsprechen-den Beitrags. Sie sollten also auf jeden Fall einen Vertrag abschließen, falls Sie dies nicht schon getan haben.
Eingestellt am: 12.06.2009
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