Fachinformationen / Sozialversicherung
Krankenversicherung: Selbständige müssen aufpassen
(Stand: 9.11.2008)
Ab 1.1.2009 gilt für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbständige, der ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,0 Prozent.
Wichtig: Hieraus ergibt sich kein Krankengeldanspruch!
Wollen Sie den Krankengeldanspruch nach wie vor versichern, so
müssen Sie aktiv werden!
D.h. Sie müssen entweder bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen zusätzlichen Wahltarif abschließen oder sich bei einer privaten Krankenversicherung entsprechend versichern.
Achtung:
Diese Information gilt nicht für freiwillig in der gesetzlichen KV
versicherte Arbeitnehmer!
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Sollten Sie unabhängige Beratung wünschen, so können wir Ihnen
gerne einen "gesellschaftsunabhängigen"
Versicherungsmakler benennen.
Eingestellt am: 09.11.2008
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