Fachinformationen / Sozialversicherung
Krankenkassenbeiträge 2007 steigen - Wechsel kann sich lohnen
(Stand: 27.12.2006)
Die gesetzlichen Krankenkassen haben ab 2007 teilweise massive
Beitragssatzerhöhungen angekündigt:
Hier eine kurze Übersicht:
| 2006 | 2007 | |
|
AOK Hessen |
14,4 % |
14,9 % |
|
BEK |
13,8 % |
14,4 % |
|
DAK |
13,8 % |
14,5 % |
|
KKH |
14,1 % |
14,8 % |
|
TKK |
13,2 % |
13,5 % |
|
IKK Hessen |
13,6 % |
13,6 % |
Wichtig für Sie als Arbeitnehmer:
Nach einer Beitragssatzerhöhung können Sie innerhalb von zwei
Monaten in jede andere gesetzliche Krankenkasse wechseln. Die neue
Krankenkasse muss Sie aufnehmen; eine Ablehnung z.B. wegen
besonderer Risiken des Bewerbers verbietet § 175 SGB.
Wie sollte die Kündigung erfolgen?
Sie sollten die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder
persönlich bei Ihrer Krankenkasse abgeben.
Die Krankenkasse muss innerhalb von 2 Wochen eine
Kündigungsbestätigung ausstellen.
Gibt es relevante
Leistungsunterschiede?
Rund 95% der Leistungen - wie
z.B. Arztbesuche, Klinikaufenthalte, rezeptpflichtige Arzneien -
müssen von allen Krankenkassen übernommen werden. Es gibt aber z.T.
unterschiedliche Leistungen z.B. bei Zuzahlungen zu Kuren,
Kostenübernahme von Haushaltshilfen, Angebote von alternativen
Heilmethoden und Unterschiede beim Kundenservice.
Eingestellt am: 02.01.2007
Topthemen aus unserer Kanzlei
22.01.2026
Wir gratulieren zur bestandenen Prüfung ...
06.01.2026
Lohnsteuer follow up - Tagesseminar
11.12.2025
Jahres-Rundschreiben 2025/2026

Drucken
Empfehlen