Fachinformationen / Sozialversicherung

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Stand: Januar 2008

Der Gesetzgeber ermöglicht ab 1. Februar 2006 bestimmten Selbstständigen die freiwillige Versicherung bei der Agentur für Arbeit.

Gleiches gilt für Personen, die Angehörige pflegen.

Ebenfalls berechtigt sind Personen, die eine Beschäftigung in einem Staat, in dem die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nicht anzuwenden ist, aufnehmen und ausüben (Beispiel: Auslandskorrespondentin in Argentinien).


Wichtiger Hinweis:
Mit Gesetzesbeschluss vom 1. Juni 2006 hat die Bundesregierung den weiteren Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ab sofort auf Personen begrenzt, die sich ab dem 1. Januar 2004 selbstständig gemacht haben!
Für die Gründer ab 1. Januar 2004 bleibt es dabei, dass sie sich spätestens bis 31. Dezember 2006 freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern können. Ab dem 1. Januar 2007 ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung nur noch für neue Existenzgründungen möglich.

Wer sich vor dem 1. Januar 2004 selbstständig gemacht und den Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung spätestens am 31. Mai 2006 beantragt hatte, bleibt allerdings in der freiwilligen Versicherung versichert.

Die Monatsabeiträge für die freiwillige Arbeitslosen- versicherung für Selbständige wurden ab dem 1.1.2008 auf 20,50 EUR (alte BL) und 17,33 EUR (neue BL) abgesenkt. Dadurch wird das Preis-/Leistungsverhältnis noch weiter verbessert.

Eingestellt am: 09.03.2008

Druckversion Drucken eMail senden Empfehlen