Fachinformationen / Sozialversicherung
Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Stand: Januar 2008
Der Gesetzgeber ermöglicht ab 1. Februar 2006 bestimmten Selbstständigen die freiwillige Versicherung bei der Agentur für Arbeit.
Gleiches gilt für Personen, die Angehörige pflegen.
Ebenfalls berechtigt sind Personen, die eine Beschäftigung in einem Staat, in dem die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nicht anzuwenden ist, aufnehmen und ausüben (Beispiel: Auslandskorrespondentin in Argentinien).
Wichtiger Hinweis:
Mit Gesetzesbeschluss vom
1. Juni 2006 hat die Bundesregierung den weiteren Zugang zur
freiwilligen Arbeitslosenversicherung ab sofort auf Personen
begrenzt, die sich ab dem 1. Januar 2004 selbstständig gemacht
haben!
Für die Gründer ab 1. Januar 2004 bleibt es dabei, dass sie sich
spätestens bis 31. Dezember 2006 freiwillig in der
Arbeitslosenversicherung versichern können. Ab dem 1. Januar 2007
ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung nur noch für neue
Existenzgründungen möglich.
Wer sich vor dem 1. Januar 2004 selbstständig gemacht und den
Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung spätestens am 31.
Mai 2006 beantragt hatte, bleibt allerdings in der freiwilligen
Versicherung versichert.
Die Monatsabeiträge für die freiwillige Arbeitslosen- versicherung für Selbständige wurden ab dem 1.1.2008 auf 20,50 EUR (alte BL) und 17,33 EUR (neue BL) abgesenkt. Dadurch wird das Preis-/Leistungsverhältnis noch weiter verbessert.
Eingestellt am: 09.03.2008

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