Fachinformationen / Sozialversicherung

Aufstockungsoption für Minijobs

Stand 1.5.2007

Wollen Minijobber vollwertige Rentenansprüche erwerben, so können Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten.

Das bedeutet, dass der Minijobber zusätzlich zu dem vom Arbeitgeber pauschal zu entrichtenden Rentenversicherungsbeitrag von 15% den Differenzbetrag zum allgemeinen RV-beitrag (19,9%), dh 4,9% aus eigener Tasche zuzahlt.

Bei 400 € sind das 19,60 €.

Bei einem Minijob im Privathaushalt beträgt die Differenz 14,9%, da hier der "Arbeitgeber" lediglich einen Pauschbetrag von 5% als RV-Beitrag bezahlt.

Dafür erhält der Minijobber Ansprüche auf Leistungen

  • zur Rehabilitation
  • Erwerbsminderungsrente
  • Riesterrente sowie
  • vollwertige Pflichtbeitragszeiten.

Der Minijobber muss seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er auf die Versicherungsfreiheit in der RV verzichtet. Die Aufstockung beginnt dann am nächsten Tag, es sei denn der AN wünscht einen späteren Beginn. Ein rückwirkender Verzicht ist grundsätzlich nicht möglich.
Ausnahme: Möchte ein AN ab Beschäftigungsbeginn von der Aufstockung Gebrauch machen, so muss er seine Verzichtserklärung dem AG innerhalb von 2 Wochen nach Beschäftigungsbeginn vorlegen.

Aber Vorsicht:
Der Verzicht gilt für die gesamte Dauer des geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisses und kann nicht widerrufen werden.
Bei mehreren nebeneinander ausgeübten Minijobs gilt die Verzichtserklärung für alle Beschäftigungen gleichermaßen. Sie gilt für die Dauer aller im Zeitpunkt ihrer Abgabe bestehenden und daneben aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse und verliert ihre Wirkung erst dann, wenn keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr ausgeübt wird.

Hinweise für den Arbeitgeber:
Wir empfehlen: Der AG sollte bei Beginn einer Beschäftigung schriftlich abfragen, ob der AN in einem parallel bestehenden Minijob bereits eine Verzichtserklärung abgegeben hat oder in dem neu zu begründenden Arbeitsverhältnis diese abgeben möchte.

Bei Rückfragen zu diesem Themenbereich wenden Sie sich bitte an unsere Teamleiterinnen im Fachbereich "Lohn- und Gehaltsabrechnung":
Frau Michaela Derner oder Frau Annette Steinfurth

Eingestellt am: 14.05.2007

Druckversion Drucken eMail senden Empfehlen