Fachinformationen / Sozialversicherung
Aufstockungsoption für Minijobs
Stand 1.5.2007
Wollen Minijobber vollwertige Rentenansprüche erwerben, so können
Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten.
Das bedeutet, dass der Minijobber zusätzlich zu dem vom Arbeitgeber
pauschal zu entrichtenden Rentenversicherungsbeitrag von 15% den
Differenzbetrag zum allgemeinen RV-beitrag (19,9%), dh 4,9% aus
eigener Tasche zuzahlt.
Bei 400 € sind das 19,60 €.
Bei einem Minijob im Privathaushalt beträgt die Differenz 14,9%, da
hier der "Arbeitgeber" lediglich einen Pauschbetrag von
5% als RV-Beitrag bezahlt.
Dafür erhält der Minijobber Ansprüche auf Leistungen
- zur Rehabilitation
- Erwerbsminderungsrente
- Riesterrente sowie
- vollwertige Pflichtbeitragszeiten.
Der Minijobber muss seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen,
dass er auf die Versicherungsfreiheit in der RV verzichtet. Die
Aufstockung beginnt dann am nächsten Tag, es sei denn der AN
wünscht einen späteren Beginn. Ein rückwirkender Verzicht ist
grundsätzlich nicht möglich.
Ausnahme: Möchte ein AN ab Beschäftigungsbeginn von der Aufstockung
Gebrauch machen, so muss er seine Verzichtserklärung dem AG
innerhalb von 2 Wochen nach Beschäftigungsbeginn vorlegen.
Aber Vorsicht:
Der Verzicht gilt für die gesamte Dauer des geringfügig entlohnten
Beschäftigungsverhältnisses und kann nicht widerrufen werden.
Bei mehreren nebeneinander ausgeübten Minijobs gilt die
Verzichtserklärung für alle Beschäftigungen gleichermaßen. Sie gilt
für die Dauer aller im Zeitpunkt ihrer Abgabe bestehenden und
daneben aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse und verliert ihre
Wirkung erst dann, wenn keine geringfügig entlohnte Beschäftigung
mehr ausgeübt wird.
Hinweise für den Arbeitgeber:
Wir empfehlen: Der AG sollte bei Beginn einer Beschäftigung
schriftlich abfragen, ob der AN in einem parallel bestehenden
Minijob bereits eine Verzichtserklärung abgegeben hat oder in dem
neu zu begründenden Arbeitsverhältnis diese abgeben möchte.
Bei Rückfragen zu diesem Themenbereich wenden Sie sich bitte an
unsere Teamleiterinnen im Fachbereich "Lohn- und
Gehaltsabrechnung":
Frau Michaela Derner oder Frau Annette Steinfurth
Eingestellt am: 14.05.2007
Topthemen aus unserer Kanzlei
16.10.2024
Wir begrüßen in unserem Team...
13.08.2024
Ein Jubiläum folgt dem anderen...
15.06.2024
e-Rechnung ab 1.1.2025