Fachinformationen / Sonstiges

Anschreiben der Finanzverwaltung zum Thema "Authentifizierung der Datenübermittlung"

Stand 22.10.2008

Rundschreiben der Finanzverwaltung zum Thema

"Authentifizierte Übermittlung" von
Lohnsteuerbescheinigungen,
Kapitalertragsteueranmeldungen u.a. über das ElsterOnline-Portal

Die Finanzverwaltung verschickt derzeit an alle Arbeitgeber und Kapitalgesellschaften standardisierte Anschreiben in denen die Verwaltung darauf hinweist, dass ab 2009 die elektronischen Übermittlungen der o.g. Bescheinigungen über das ElsterOnline-Portal nur noch mittels Authentifizierung möglich sind.

Sofern wir für Sie diese Bescheinigungen erstellen, sind Sie hiervon nicht betroffen. Wir erstellen diese Bescheinigung über die DATEV e.G..Die DATEV e.G. hat bereits seit längerem die erforderlichen technischen Schritte umgesetzt.

Sofern Sie diese Bescheinigungen selbst erstellen, beachten Sie bitte die Hinweise in dem Schreiben und führen die erforderliche Registrierung möglichst umgehend durch.

Bei Rückfragen rufen Sie uns an.

Eingestellt am: 22.10.2008

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