Fachinformationen / Sonstiges
Achtung Verspätungszuschläge - Abgabefrist 31.12.2008
Stand: 22.10.2008
Grundsätzlich sind Steuererklärungen für das Jahr 2007 bis
zum
31. Mai 2008
bei den Finanzämtern abzugeben.
Sofern die Steuererklärungen durch Steuerberater erstellt
wird,
verlängert sich diese Frist
bis zum 31. Dezember 2008.
Bisher konnte diese Frist in begründeten Einzelfällen bis zum
28. Februar 2009 verlängert werden. Wie wir im Rahmen von
Gesprächen mit den Vorstehern der regionalen Finanzämter (z.B.
Offenbach, Frankfurt und Langen) an denen unsere Kanzlei im Auftrag
der Steuerberaterkammer Hessen teilgenommen hat, erfahren haben,
werden die Finanzämter diese Anträge künftig sehr restriktiv
handhaben.
D.h. es ist davon auszugehen, dass diese Anträge nur noch
in begründeten Ausnahmefällen anerkannt werden.
Allgemeine Hinweise, wie Arbeitsüberlastung, Krankheit von
Mitarbeiter oder Familienmitglieder reichen hierzu nicht aus.
Die Vorsteher der Finanzämter haben ihre Sachbearbeiter angewiesen, bei Nichtvorlage der Steuererklärung zeitnah (d.h. im Januar 2009) Verspätungszuschläge festzusetzen. Hinsichtlich der Höhe der festzusetzenden Verspätungszuschläge haben die Finanzämter einen relativ weiten Ermessensspielraum - Beträge von mehreren Hundert Euro sind der Standardfall.Vertreter des Finanzamts Offenbach haben sich hierzu insoweit geäußert, dass das FA Offenbach die bundesweite Statistik bei der Festsetzung der Verspätungszuschläge anführt. Sie können sich hierzu selbst Ihre Meinung bilden.
Angesichts dieser Situation möchten wir Sie daher dringend bitten, uns die für die Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erforderlichen Unterlagen in den nächsten Tagen einzureichen und bei der Bearbeitung entstehende Rückfragen zeitnah zu bearbeiten. Nur so können wir eine abschließende Bearbeitung Ihrer Erklärungen bis zum 31.12.2008 garantieren.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter.
Eingestellt am: 22.10.2008
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