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"Tipps zur Steuererklärung" - Steuerexperten am Lesertelefon

Telefonaktion der Steuerberaterkammer Hessen und der Offenbach Post
am 9.5.2007

Zitat aus Presseinformaton der Steuerberaterkammer:

Steuerberater am heißen Draht
Telefonaktion stößt auf großes Interesse

Die Telefone glühten buchstäblich: In der gemeinsamen Telefonaktion mit der StbK Hessen standen am Mittwoch der Kammerpräsident und Stb Günther Fischer, Stb und Rentenberater Alexander Ficht sowie Gaby Rodnik, Steuerberaterin aus Heppenheim unserern Lesern für alle Fragen rund um die diesjährige Steuererklärung zur Verfügung. Die große Resonanz freute auch den Kammerpräsidenten: "Mehr als 50 Anfragen konnten wir in der kurzen Zeit beantworten, die Telefone staden gar nicht still", resümiert Günther Fischer zufrieden.

Wichtigstes Thema: Das Alterseinkünftegesetz. Bin ich aufgrund der Neuregelung jetzt steuerpflichtig doer nicht? Rentenberater Alexander Ficht gab Auskunft: "Steuerpflicht sind nur Rentner, deren zu versteuerndes Einkommen über dem Steuerfreibetrag von 15.329 € für Ehepaare im Jahr liegt." Dieses setze sich aus 50% der Alterseinkünfte sowie aus weiteren Einkünfte wie Zinsen, die über dem Freistellungsauftrag liegen, zusammen.

Viele Fragen betrafen auch die so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen und die Handwerkerrechnungen. Seit 2006 werden 20% der Ausgaben, maximal jedoch 600 €, steuerlich anerkannt. Welche Kosten sind absetzbar? Welche Nachweise sind nötig? "Begünstigt sind alle Aufwendungen für Renovierung, Modernisierung und Erhaltung der eigenen Wohnung. Ferner werden Kosten für Reinigungsdienste und Gartenarbeit anerkannt", erklärt Steuerexpertin Gaby Rondik. Notwendig als Nachweis sei die Rechnung mit aussagekräftigen Angaben über die erbrachte Dienstleistung und gesondert ausgewiesenen Arbeitskosten, einschließlich Fahrt- und Maschinenkosten. Die Zahlung darf nicht in bar erfolgen.

Kinderbetreuungskosten war ebenfalls ein wichtiges Thema: Wie vel kann ich absetzen? Welche Kosten werden anerkannt? "Zwei Drittel aller Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren, maximal jedoch 4.000 €, lassen sich für das Steuerjahr 2006 geltend machen", informiert Günther Fischer. Hierzu zählen etwa Kosten für Kindergarten oder Kindertagesstätte, Hausaufgabenbetreuung, Tagesmutter und Au-Pair-Mädchen. Nicht anerkannt werden hingegen Schulgeld sowie Kosten für Nachhilfe, Musikunterricht oder Freizeitbeschäftigungen der Kinder.

Vereinzelte Fragen gab es auch zur Neuregelung beim Arbeitszimmer. Kann ich mein Arbeitszimmer in dieser Steuererklärung noch geltend machen? "Ja, für das Jahr 2006 können noch bis zu 1.250 € Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer zu mehr als 50% beruflich genutzt wird", bestätigt Günther Fischer. Im nächsten Jahr sei dies nicht mehr möglich.

Eingestellt am: 01.06.2007

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