Fachinformationen / Personalbereich

Wichtige Information für Arbeitgeber - Sofortmeldungen

(Stand 1.3.2009)

Gehören Sie zu den Branchen, für die ab 1.1.2009 die Sofortmeldungen für neue Arbeitnehmer eingeführt wurden?

Ja! Dann haben Sie die Pflicht bei neuen Arbeitnehmern,

  • den Namen,
  • die SV-Nummer,
  • die Betriebsnummer
  • und das Eintrittsdatum

bereits mit Beginn der Beschäftigung per Sofortmeldung zu melden.

Diese Meldung muss spätestens bei Beschäftigungsaufnahme des Arbeitnehmers bei der Deutsche Rentenversicherung vorliegen.

Wir bitten Sie daher uns künftig umgehend darüber zu informieren, sobald Sie sich für einen neuen Arbeitnehmer entschieden haben. Hierzu stellen wir Ihnen einen verkürzten Fragebogen zur Verfügung.

Alle weiteren Lohnunterlagen wie z.B. Lohnsteuerkarte, Personalfragebogen, etc. können Sie uns wie gewohnt bis zum 15. des Monats zukommen lassen. Die reguläre Anmeldung entfällt durch die Sofortmeldung nicht und wird wie bisher bei Erstellung der Lohnabrechnungen erstellt. Bitte beachten Sie, dass Ihre Arbeitnehmer folgende Unterlagen mit sich führen müssen und auf Verlangen den Behörden der Zollverwaltung vorlegen müssen:
  1. Kopie Sozialversicherungsausweis
  2. Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz
Ob Sie zu den betreffenden Branchen gehören, wurde Ihnen Ende 2008 durch Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit dem Betreff "Arbeitgeber schützen - Bekämpfung der Schwarzarbeit stärken"mitgeteilt. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie zu den betreffenden Branchen gehören, so sprechen Sie uns an.

Eingestellt am: 01.03.2009

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