Fachinformationen / Personalbereich

steuerfreie Arbeitgeberleistungen ab 01.01.2007

(Stand: 01.01.2007)

Allgemeine Voraussetzungen:
Es muss sich um Zahlungen zusätzlich zum Gehalt handeln, dh. keine Gehaltsumwandlung darstellen.

Einzelne Leistungen
(alphabetisch sortiert):

Annehmlichkeiten: Getränke u Genussmittel im Betrieb
(Kaffee, Tee, Zigaretten, Pralinen, Gebäck, Obst …)
Aufmerksamkeiten ( 40€ Grenze)
o Geschenke auf Grund eines persönlichen Ereignisses
beim AN (Geburtstag, …)
o Arbeitsessen, wenn es sich um einen außergewöhnl
Arbeitseinsatz im Betrieb handelt
(Überstunden, Besprechung)
Betriebsveranstaltungen
(z.B. Sommerfest, Weihnachtsfeier, …) max 2 x im Jahr,
max 110 €/AN
• Aufwendungen des AN für doppelte Haushaltsführung
(ohne zeitliche Begrenzung)
Fehlgeldentschädigung
bei Kassentätigkeit monatl 16 €
Gestellung von Werkzeug (PC, Telekommunikationsgeräte)
und Arbeitskleidung

Kindergartenzuschuss: max. in Höhe der
tatsächlichen Aufwendungen des AN
• Arbeitgeber mietet Parkplätze an: tatsächl.
Aufwendungen, Voraus.: keine direkte Zuordnung
der Parkplätze zu AN
• betriebliche Altersvorsorge in Form der Pensionskasse
Personalrabatt
für vom AG selbst hergestellte/vertriebene Waren
§ 8 (3) S 2 EStG: max. 1.080 €
Reisekosten für Dienstfahrten:
o Fahrtkosten mit dem eigenen PKW: 0,30 € je
gefahrene km
o Parkgebühren max. in Höhe der tatsächlichen
Aufwendungen des AN
o Verpflegungsmehraufwand in Höhe der gesetzlichen
Pauschbeträgen
Sachprämien durch Dritte
§ 3 Nr. 38 EStG: bis max. 1.080 €
(z.B. Miles&More Programm)
Sachbezugsmindergrenze § 8 (2) S 9 EStG:
max. monatl 44 € je AN
o Sachgeschenke an AN ohne besonderen Anlass
o Warengutscheine R 31 (1) S 9 LStR 04:
verschärfte Anforderungen (im Gutschein muss
die Ware konkret bezeichnet werden und darf keine
Betragsangabe enthalten)
o Mietvorteil, bei einer vom AG überlassenen Wohnung
o Rabatte durch Dritte
o Überlassung von Telefonkarten
o Mahlzeiten (Belohnungsessen), die ohne
Sachbezugswert abgerechnet werden
o Kreditkartengebühr
• Zuschläge für Sonn-, Nacht- und Feiertagsarbeit
(max. Grundlohn iHv 50 €/h) § 3b (2) S1 EStG
• Entschädigung für dienstlich veranlasste
Telefongebühren von Geräte des AN
o Einzelnachweis
o oder pauschal 20% der durchschnittlichen
Kosten der letzten 3 Monate,
max. monatl. 20 €
Trinkgelder durch Dritte
Unfallversicherung (Gruppenunfallversicherung) für
AN sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei
Vermögensbeteiligung § 19a (1) EStG:
max. 135 €/Kj
• Entschädigung für die betriebliche Nutzung von
Werkzeuge des Arbeitnehmers
Direktversicherung bis 1.800,- € (Neu-Verträge ,
abgeschlossen ab 01.01.2005)

Pauschal versteuerte Arbeitgeberleistungen

Allgemeine Hinweise:
Alle angegebenen Pauschalen können mit Zustimmung des AN im Innenverhältnis auf den AN abgewälzt werden.

15% pauschale Lohnsteuer:
• Fahrtkostenerstattung für Jobtickets
Fahrtkostenerstattung für Fahrten
Wohnung-Arbeitsstätte mit eigenem PKW
(max. 0,30 € je E-km ab dem 21. km)
Parkgebühren mit eigenem PKW bei Fahrten
Wohnung-Arbeitsstätte

20% pauschale Lohnsteuer:
• Direktversicherung, bis max 1.752 € p.a.
(Alt-Verträge, abgeschlossen bis 31.12.2004 und
zur Steuerpflicht optiert)
• Unfallversicherung, bis max 62 € p.a.

25 % pauschale Lohnsteuer
• AG schenkt dem AN einen PC
Erholungsbeihilfen für Urlaub
(die Zahlung muss innerhalb von 3 Mon vor
bzw. nach dem Urlaub gezahlt werden, max 156 €
für AN, 104 € für Ehegatte und 52 € je Kind / pro Jahr)
Verpflegungsmehraufwendungen, die den
Pauschbetrag bis zu 100% übersteigen

30 % pauschale Lohnsteuer
vgl. gesonderte Info vom 16.01.2007


Weitere wichtige Neuregelungen im Lohnsteuerabzugsverfahren

Lohnsteuerkarte 2007 muss spätestens im Januar vorgelegt werden
Bitte beachten Sie, dass auf Grund neuer verschärfter gesetzlicher Regelungdie Lohnsteuerkarten 2007 Ihrer Mitarbeiter bis spätestens zum Abrechnungsmonat 02/07 vorliegen müssen. Um Sie als Arbeitgeber vor Haftungsrisiken zu schützen, sind wir bei Nichtvorlage der Steuerkarte bereits ab 02/07 gezwungen nach Steuerklasse 6 abzurechnen. Sofern die Lohnsteuerkarte in 03/07 immer noch nicht vorliegt, müssen wir auch rückwirkend für 01/07 mit Steuerklasse 6 abrechnen. Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter.


Pauschale Fahrtkostenerstattung
Mit der Abrechnung Januar 2007 wurde die Möglichkeit der pauschalen Fahrtkostenerstattung eingeschränkt. Es ist nur noch möglich, ab dem 21. Kilometer die Fahrtkosten pauschal zu erstatten. Dies betrifft nicht nur die bisher pauschal erstatteten Fahrtkosten und die pauschal versteuerte Nutzung von Firmenwagen, sondern auch die Jobtickets. Bitte lassen Sie beiliegendes Formular von Ihren betroffenen Mitarbeitern ausfüllen und senden uns dieses rechtzeitig zur Abrechnung 01/07 wieder zurück.Sie haben weiterhin als Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihrem Arbeitnehmer die Fahrtkosten ab dem 1. Kilometer bis zum 20. Kilometer zu erstatten. Dieses ist jedoch nur noch als steuer- und sv-pflichtiger Arbeitslohn möglich.

Eingestellt am: 01.02.2007

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