Fachinformationen / Personalbereich
steuerfreie Arbeitgeberleistungen ab 01.01.2007
(Stand:
01.01.2007)Allgemeine
Voraussetzungen:
Es muss sich um Zahlungen zusätzlich zum Gehalt handeln, dh. keine
Gehaltsumwandlung darstellen.
Einzelne Leistungen (alphabetisch sortiert):
• Annehmlichkeiten: Getränke u Genussmittel im
Betrieb
(Kaffee, Tee, Zigaretten, Pralinen, Gebäck, Obst …)
• Aufmerksamkeiten ( 40€ Grenze)
o Geschenke auf Grund eines persönlichen Ereignisses
beim AN (Geburtstag, …)
o Arbeitsessen, wenn es sich um einen außergewöhnl
Arbeitseinsatz im Betrieb handelt
(Überstunden, Besprechung)
• Betriebsveranstaltungen
(z.B. Sommerfest, Weihnachtsfeier, …) max 2 x im Jahr,
max 110 €/AN
• Aufwendungen des AN für doppelte
Haushaltsführung
(ohne zeitliche Begrenzung)
• Fehlgeldentschädigung
bei Kassentätigkeit monatl 16 €
• Gestellung von Werkzeug (PC,
Telekommunikationsgeräte)
und Arbeitskleidung
• Kindergartenzuschuss: max. in Höhe der
tatsächlichen Aufwendungen des AN
• Arbeitgeber mietet Parkplätze an:
tatsächl.
Aufwendungen, Voraus.: keine direkte Zuordnung
der Parkplätze zu AN
• betriebliche Altersvorsorge in Form der
Pensionskasse
• Personalrabatt
für vom AG selbst hergestellte/vertriebene Waren
§ 8 (3) S 2 EStG: max. 1.080 €
• Reisekosten für Dienstfahrten:
o Fahrtkosten mit dem eigenen PKW: 0,30 € je
gefahrene km
o Parkgebühren max. in Höhe der tatsächlichen
Aufwendungen des AN
o Verpflegungsmehraufwand in Höhe der gesetzlichen
Pauschbeträgen
• Sachprämien durch Dritte
§ 3 Nr. 38 EStG: bis max. 1.080 €
(z.B. Miles&More Programm)
• Sachbezugsmindergrenze § 8 (2) S 9 EStG:
max. monatl 44 € je AN
o Sachgeschenke an AN ohne besonderen Anlass
o Warengutscheine R 31 (1) S 9 LStR 04:
verschärfte Anforderungen (im Gutschein muss
die Ware konkret bezeichnet werden und darf keine
Betragsangabe enthalten)
o Mietvorteil, bei einer vom AG überlassenen Wohnung
o Rabatte durch Dritte
o Überlassung von Telefonkarten
o Mahlzeiten (Belohnungsessen), die ohne
Sachbezugswert abgerechnet werden
o Kreditkartengebühr
• Zuschläge für Sonn-, Nacht- und
Feiertagsarbeit
(max. Grundlohn iHv 50 €/h) § 3b (2) S1 EStG
• Entschädigung für dienstlich veranlasste
Telefongebühren von Geräte des AN
o Einzelnachweis
o oder pauschal 20% der durchschnittlichen
Kosten der letzten 3 Monate,
max. monatl. 20 €
• Trinkgelder durch Dritte
• Unfallversicherung (Gruppenunfallversicherung)
für
AN sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei
• Vermögensbeteiligung § 19a (1) EStG:
max. 135 €/Kj
• Entschädigung für die betriebliche Nutzung von
Werkzeuge des
Arbeitnehmers
•
Direktversicherung bis 1.800,- € (Neu-Verträge
,
abgeschlossen ab 01.01.2005)
Pauschal versteuerte
Arbeitgeberleistungen
Allgemeine Hinweise:
Alle angegebenen Pauschalen können mit Zustimmung des AN im
Innenverhältnis auf den AN abgewälzt werden.
15% pauschale Lohnsteuer:
• Fahrtkostenerstattung für Jobtickets
• Fahrtkostenerstattung für Fahrten
Wohnung-Arbeitsstätte mit eigenem PKW
(max. 0,30 € je E-km ab dem 21. km)
• Parkgebühren mit eigenem PKW bei Fahrten
Wohnung-Arbeitsstätte
20% pauschale Lohnsteuer:
• Direktversicherung, bis max 1.752 € p.a.
(Alt-Verträge, abgeschlossen bis 31.12.2004 und
zur Steuerpflicht optiert)
• Unfallversicherung, bis max 62 € p.a.
25 % pauschale Lohnsteuer
• AG schenkt dem AN einen PC
• Erholungsbeihilfen für Urlaub
(die Zahlung muss innerhalb von 3 Mon vor
bzw. nach dem Urlaub gezahlt werden, max 156 €
für AN, 104 € für Ehegatte und 52 € je Kind / pro Jahr)
• Verpflegungsmehraufwendungen, die den
Pauschbetrag bis zu 100% übersteigen
30 % pauschale Lohnsteuer
• vgl. gesonderte Info vom 16.01.2007
Weitere wichtige Neuregelungen im
Lohnsteuerabzugsverfahren
Lohnsteuerkarte 2007 muss spätestens im Januar vorgelegt
werden
Bitte beachten Sie, dass auf Grund neuer
verschärfter gesetzlicher Regelungdie Lohnsteuerkarten 2007 Ihrer
Mitarbeiter bis spätestens zum Abrechnungsmonat 02/07 vorliegen
müssen. Um Sie als Arbeitgeber vor Haftungsrisiken zu schützen,
sind wir bei Nichtvorlage der Steuerkarte bereits ab 02/07
gezwungen nach Steuerklasse 6 abzurechnen. Sofern die
Lohnsteuerkarte in 03/07 immer noch nicht vorliegt, müssen wir auch
rückwirkend für 01/07 mit Steuerklasse 6 abrechnen. Bitte
informieren Sie Ihre Mitarbeiter.
Pauschale Fahrtkostenerstattung
Mit der Abrechnung
Januar 2007 wurde die Möglichkeit der pauschalen
Fahrtkostenerstattung eingeschränkt. Es ist nur noch
möglich, ab dem 21. Kilometer die Fahrtkosten pauschal zu
erstatten. Dies betrifft nicht nur die bisher pauschal erstatteten
Fahrtkosten und die pauschal versteuerte Nutzung von Firmenwagen,
sondern auch die Jobtickets. Bitte lassen Sie beiliegendes Formular
von Ihren betroffenen Mitarbeitern ausfüllen und senden uns dieses
rechtzeitig zur Abrechnung 01/07 wieder zurück.Sie haben weiterhin
als Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihrem Arbeitnehmer die Fahrtkosten
ab dem 1. Kilometer bis zum 20. Kilometer zu erstatten. Dieses ist
jedoch nur noch als steuer- und sv-pflichtiger Arbeitslohn
möglich.
Eingestellt am: 01.02.2007
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