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neuer Tätigkeitsschwerpunkt: Testamentsvollstreckung
(Stand: 25.09.2006)
Nach erfolgreichem Abschluss der Fort- und Ausbildungsreihe
"Testamentsvollstreckung" wurde unserer Kanzlei die
Erlaubnis erteilt,die Bezeichnung
"Testamentsvollstreckung" als Tätigkeitsschwerpunkt gemäß
§ 11 BOSTB zu führen.
Eingestellt am: 25.09.2006
