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Änderung des Rechnungszinses für Pensionsverpflichtungen

Der Bundesrat hat am 26.02.2016 die Änderung der Rechnungszinsermittlung für die Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz beschlossen.

Somit ergibt sich zum Bilanzstichtag 31.12.2015 ein Bilanzierungswahlrecht:

Betroffene Unternehmen können nun wählen, ob die Pensionsrückstellungen zum 31.12.2015 mit einem Zins von 3,89% oder 4,31% bewertet werden sollen. Durch Nutzung des Wahlrechts fallen die Pensionsrückstellungen zum 31.12.2015 um durchschnittlich etwa 5-10% geringer aus.

Unser Kooperationspartner, das Wirtschaftsmathematische Institut Mensch & Kuhnert GmbH hat auf ihrer Internetseite weitere Informationen zu dieser Gesesetzesänderung zusammengestellt.

Ansprechpartner in unserer Kanzlei:

Dipl.-Kfm. Alexander Ficht, Steuerberater, Rentenberater

Artikel vom: 12.03.2016

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