News aus unserer Kanzlei
Rentenversicherung im Minijob
Rentenversicherung im Minijob: Zweite Chance ab Juli 2026
Minijobberinnen und Minijobber müssen sich entscheiden: Eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen oder von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen? Bisher war es nicht möglich, eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig zu machen. Ab dem 1. Juli 2026 haben Minijobberinnen und Minijobber erstmals die Möglichkeit, zur Rentenversicherungspflicht zurückzukehren. Welche Vorteile das bringt und wie die Aufhebung der Befreiung funktioniert, finden Sie auf der Website der Minijob-Zentrale...
Artikel vom: 22.06.2026
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Wir gratulieren zur bestandenen Prüfung ...


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