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Gesetzliche Änderungen bei SEPA Überweisungen

Liebe Mandantschaft,


Banken sind zukünftig dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer
SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit
der IBAN abzugleichen.

Diese sogenannte "Verification of Payee" (VoP) ist Bestandteil
einer neuen EU-Verordnung, die ab dem 9. Oktober 2025
wirksam wird.

Die Prüfung des Empfängers soll zu mehr Schutz vor Betrug
und weniger Risiko im Euro-Zahlungsverkehrsraum führen.

Was das für Sie bedeutet und was Sie tun müssen haben
wir im beigefügten Dokument zusammenfasst.

Artikel vom: 08.07.2025

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