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Kassenmeldepflicht 2025
Seit 01.01.2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt gem. § 146a Abs. 4 AO (Abgabenordnung) angemeldet werden. Diese Meldepflicht gilt für alle Kassen, unabhängig davon, ob sie gekauft, gemietet oder geleast wurden.
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Artikel vom: 14.01.2025
