News aus unserer Kanzlei
Freibetrag für Betriebsrenten in der Krankenversicherung
Seit Januar 2020 gibt es einen Freibetrag für Betriebsrenten, auf den keine Krankenkassenbeiträge fällig werden. Erst auf darüber hinausgehende Betriebsrenten müssen dann Beiträge gezahlt werden.
Der Freibetrag beträgt ab 2025 187,25€/monatlich (2024: 176,75€).
SV-Pflicht auch bei Kapitalauszahlung
Wird anstelle einer laufenden Betriebsrente eine Kapitalauszahlung gewählt, wird der Betrag auf 120 Monate umgelegt und die SV-Beiträge (Krankenkassen- u PflegeV) werden monatlich für diese fiktive Rente fällig.
Achtung:
Dieser Freibetrag gilt NICHT für freiwillig gesetzlich Versicherte. Dies wurde in einem aktuellen BSG-Urteil vom 5.11.2024 ausdrücklich bestätigt (Az. B 12 KF 9/23 ..)
Tipp:
Die Auswirkungen des Freibetrag auf Ihre Rente können Sie sich z.B. auf der Homepage der Stiftung Warentest ausrechnen.
Hier geht es zur Beitragsberechnung.
Artikel vom: 29.12.2024
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