News aus unserer Kanzlei
E-Rechnung ab 1.1.2025 - unsere Empfehlung
Stand: 6.11.2024
Bis zum 01.01.2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu archivieren. Jedes Unternehmen benötigt also eine Software, die die E-Rechnung öffnen und als Bild darstellen kann, damit sie von einem Menschen gelesen und geprüft werden kann. Außerdem müssen die E-Rechnungen im originalen digitalen Format archiviert werden. Es ist nicht zulässig, die Bilddarstellung der E-Rechnung auszudrucken, um diese aufzubewahren. Das bedeutet, dass alle Unternehmen, die bisher noch keine digitalen Abläufe und Archive eingerichtet haben, dies bis zum 01.01.2025 nachholen müssen.
Viele (große) Unternehmen werden die E-Rechnung bereits ab 1.1.2025 nutzen. Diese Unternehmen erwarten erhebliche Kosteneinsparungen und Vereinfachungen in den Abläufen. Aber auch Sie selbst können von der E-Rechnung profitieren. Die Gestaltung neuer Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen nimmt sicherlich zunächst einmal Zeit in Anspruch, langfristig sparen Sie aber Zeit ein. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung bei der Digitalisierung von Buchführungen können wir Ihnen das versprechen
Unsere Lösung: DATEV Unternehmen Online
Wenn Sie DATEV Unternehmen Online einsetzen, sind Sie für die E-Rechnung bereits gerüstet. Sie benötigen kein weiteres Programm oder weitere Software.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Artikel vom: 10.11.2024
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