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E-Rechnung

Stand: 1.11.2024

Ab dem 01.01.2025 beginnt die Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsversand für Unternehmen in drei Stufen:

  1. E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab 01.01.2025: Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen und archivieren können.
  2. Erstellung und Versand von E-Rechnungen ab 01.01.2027: Unternehmen müssen ihre Systeme auf die Erstellung und den Versand von E-Rechnungen umgestellt haben.
  3. Einführung einer elektronischen Einzelumsatzmeldung ab 2028: Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs und Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens.


Was ist eine E-Rechnung?

E-Rechnungen sind strukturierte, maschinenlesbare Datensätze in speziellen Formaten, die automatisiert übermittelt und verarbeitet werden.

Einen PDF-Druck als E-Mail zu versenden ist keine E-Rechnung.


Wir empfehlen, sich frühzeitig mit dem Thema E-Rechnung auseinanderzusetzen und die notwendigen Softwarelösungen und technische Infrastruktur zu beschaffen.

Die Umstellung mag ein Zwang sein, bringt aber auch erhebliche Vorteile. Auch jene unter Ihnen, die wir bereits im Hinblick auf eine effizientere Zusammenarbeit mit uns von DATEV Unternehmen online begeistern konnten, besitzen bereits die Infrastruktur für den Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen. Für alle anderen ist
es nun noch attraktiver, dieses Programm über uns zu nutzen.

Artikel vom: 01.11.2024

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