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Inflationsausgleichsprämie ab 26. Okt möglich

Stand: 30.10.2022

Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Hierzu folgende Informationen:

  • Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ohne Rechtsanspruch des Arbeitnehmers.

  • Sie kann in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.

  • Die Inflationsausgleichsprämie muss allerdings zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.
  • Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht - zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung

Ob Besonderheiten z.B. bei Minijobber oder Rentenbezieher zu erwarten sind, ist derzeit noch nicht bekannt.

Quellen:

Bundesfinanzministerium
Haufe

Artikel vom: 30.10.2022

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