News aus unserer Kanzlei
Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP)
Des einen Freud - des anderen Leid!
In diesem Herbst dürfen sich Arbeitnehmer/-innen über eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von brutto 300 € freuen.
Weitere Informationen haben wir in diesem Merkblatt für Sie zusammengefasst.
Artikel vom: 15.06.2022

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