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Die Grundsteuerreform 2022

Kurz die Highlights:

Zeitraum zur Abgabe der Feststellungserklärung
1. Juli bis 31. Oktober 2022

Die Abgabe der Erklärung muss in digitaler Form erfolgen. Z.B. über www.elster.de oder über die Plattform des Bundesministeriums der Finanzen "Grundsteuererklärung für Privateigentum"

Zuständig ist das Finanzamt der Stadt/Gemeinde, in der Ihr Grundstück belegen ist.

Hinsichtlich der Berechnungsmethoden
ist zwischen dem Bundesmodell (11 Bundesländer (= dunkel markiert) und den länderspezifischen Modellen (= hell markierte Länder) zu unterscheiden.

Die dem Finanzamt vorzulegenden Unterlagen/Angaben sind je nach Modell etwas unterschiedlich.

Grundsätzlich sind folgende Angaben zu machen:

  • Einheitswertaktenzeichen
  • Adresse des Grundstücks
  • Eigentumsverhältnisse
  • Angaben zum Grund und Boden (Gemarkung, Flur und Flurstück, Größe des Grundstücks.
    Grundbuchblattnummer und Miteigentumsanteil)
  • Angaben zum Gebäude (Wohnfläche) - bei betrieblich/gewerblich genutzten Gebäude (Nutzungsfläche)

Hier finden Sie weitere Informationen

Auf unserer Homepage:

Steuer-Erklärvideo zur Grundsteuer - Welche Fragen das Finanzamt stellt und wo Sie die Antworten finden

Finanzamt Hessen - Die Grundsteuerreform inkl. Checklisten

Unsere Unterstützungsangebote:

Wir gehen davon aus, dass Sie die Feststellungserklärung selbst erstellen und die erforderlichen Angaben digital an das Finanzamt übermitteln werden.

Sollten Sie sich dennoch dafür entscheiden die Steuererklärung durch unsere Kanzlei erstellen zu lassen, so bitten wir zu beachten, dass wir bei der Ermittlung des Honorars grundsätzlich an die Steuerberater-Gebührenverordnung (StBVV) gebunden sind. Gemäß StBVV ist Ausgangsgröße für die Gebühr der Grundbesitzwert, der wiederum annähernd dem Verkehrswert entsprechen sollte.

Für unsere Bestandskunden bieten wir abweichend von der StBVV folgende Pauschalpreise an:

Gegenstandswert/Verkehrswert Honorar inkl. MwSt je Objekt
bis 200 TEURO 299 €
bis 500 TEURO 399 €
bis 1.000 TEURO 499 €

Die Pauschalen gelten für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen.

In allen anderen Fällen (Mehrfamilienhäuser, unbebauten Grundstücken, Erbbaurechte, Gewerbebauten usw.) wird das Honorar individuell vereinbart.

Sie möchten uns beauftragen?
Dann sieht die weitere Vorgehensweise wie folgt aus:

  1. Bitte informieren Sie uns zeitnah via E-Mail unter Angabe der Immobilienart und dem jeweiligen Bundesland
  2. Sie erhalten von uns die für das jeweilige Bundesland maßgebliche Daten-Checkliste
  3. Sobald uns von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erstellen wir die Erklärung
    und übersenden diese an das zuständige Finanzamt

Artikel vom: 13.06.2022

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